Drucksache 18/12850
– 216 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
„[…] weil wir eben, wie auch heute noch, der Überzeugung sind, dass die Wirtschaftsspionage in diesem engeren Sinne, wie ich es gemeint habe, von den USA nicht betrieben wird.“539
Dr. Frank-Walter Steinmeier, der von 1999 bis 2005 Chef des Bundeskanzleramts war, hat bekundet:
„Also, es gab eine Konsequenz, die sich aus dem Echelon-Bericht ergab nach meiner
Erinnerung - das ist ja nicht nur Gegenstand des Berichtes gewesen, sondern, wenn
ich das recht erinnere, auch Gegenstand öffentlicher Berichterstattung -, was die Aktivitäten in der Wirtschaftsspionage angeht. Ich habe in Erinnerung, dass es damals
Versuche gegeben hat, zu ermitteln, ob es eigene belastbare Hinweise darauf bei deutschen Unternehmen gibt, dass amerikanische Dienste gezielt deutsche Unternehmen
ausgeforscht haben. Diese belastbaren Hinweise haben sich nicht ergeben.“540
Wie der ehemalige BND-Präsident Ernst Uhrlau vor dem 1. Untersuchungsausschuss als Zeuge ausgesagt
hat, versandete die durch den ECHELON-Bericht angestoßene Debatte über globale Telekommunikationsüberwachung und ihre Folgen kurz nach dessen Erscheinen auf Grund der Terroranschläge vom 11. September 2001.541
b)
Verstärkte internationale Zusammenarbeit als Folge der Anschläge vom 11. September 2001
Die internaionale Zusammenarbeit mit den USA, auch auf Ebene der Nachrichtendienste, wurde vor dem
Hintergrund der Terroranschläge vom 11. September 2001 in New York, Washington, D.C. und Shanksville,
Pennsylvania verstärkt:
Der UN-Sicherheitsrat bezeichnete die Anschläge in seiner Resolution 1368 vom 12. September 2001 als
Bedrohung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit und gestand den USA das Recht
zur Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der UN-Charta zu.542 Mit der Resolution 1373 vom 28. September
2001 rief er die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zudem auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um terroristische Handlungen zu verhüten.543
Der Europäische Rat bekräftigte auf einer Sondertagung am 21. September 2001 auf Anregung Deutschlands
hin die Solidarität der EU mit den USA und verabschiedete einen umfassenden Aktionsplan zur Bekämpfung
des Terrorismus.544
539)
540)
541)
542)
543)
544)
Vorbeck, Protokoll-Nr. 52 I, S. 116.
Dr. Steinmeier, Protokoll-Nr. 91 I, S. 89.
Uhrlau, Protokoll Nr. 53 I, S. 47.
Resolution 1368 (2001) vom 12. September 2001, abrufbar unter http://www.un.org/en/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/RES/1368(2001).
Resolution 1373 (2001) vom 28. September 2001, abrufbar unter http://www.un.org/en/ga/search/view_doc.asp?symbol=S/RES/1373(2001).
Schlussfolgerungen und Aktionsplan zur außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates am 21. September 2001, abrufbar unter
http://www.consilium.europa.eu/de/european-council/conclusions/pdf-1993-2003/ausserordentliche-tagung-des-europ%C3%84ischen-ratesam-21-september-2001-schlussfolgerungen-und-aktionsplan/; vgl. auch Unterrichtung durch die Bundesregierung vom 8. Mai 2002, BT-Drs. 14/8990, S. 3.