Drucksache 18/12850
b)

– 196 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Zustellung

Den betroffenen Unternehmen sind die sie betreffenden Ausführungen im Feststellungsteil, hinsichtlich derer
der Ausschuss eine erhebliche Rechtsbeeinträchtigung als möglich angesehen hat, mit Postzustellungsurkunde zugestellt worden.
c)

Stellungnahmen

Die Deutsche Telekom AG hat mit Schreiben vom 6. Juni 2017, im Sekretariat des Ausschusses am selben
Tag eingegangen, Stellung zu sie betreffenden Ausführungen im Zweiten Teil des am 18. Mai 2017 beschlossenen vorläufigen Entwurfs auf Ausschussdrucksache 586-F_neu genommen (siehe Fünfter Teil).
2.

Gemeinsames Sondervotum der Oppositionsfraktionen

Mit Ziffer 6. Satz 1 des am 21. Juni 2017 gefassten Beschlusses 16 zum Verfahren (siehe F.III.3.) ist das
Sekretariat des Ausschusses beauftragt worden, zu prüfen, ob und gegebenenfalls zu welchen Textstellen des
gemeinsamen Sondervotums der Oppositionsfraktionen die Gewährung rechtlichen Gehörs nachzuholen ist,
und dies gegebenenfalls bis spätestens 7. Juli 2017 einzuleiten. Mit E-Mail-Schreiben des Ausschusssekretariats vom 3. Juli 2017 ist der Deutschen Telekom AG rechtliches Gehör zu den sie betreffenden Ausführungen im gemeinsamen Sondervotum der Oppositionsfraktionen gewährt worden. Mit Schreiben vom 14. Juli
2017 hat die Deutsche Telekom AG dazu Stellung genommen. Diese Stellungnahme ist gemäß Ziffer 6. Satz 3
des Beschlusses 16 zum Verfahren dem Fünften Teil des Abschlussberichts hinzugefügt worden (siehe Fünfter Teil).

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