Drucksache 18/12850
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Fassung teilweise erhalten bleiben können, wird ebenfalls durch Fußnote auf die in
der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbare Textfassung verwiesen.
5. Die VS-NfD einstufbare Fassung des Sondervotums wird vorläufig VS-NfD eingestuft. Der Text steht im Parlamentssekretariat zur Einsichtnahme zur Verfügung. Diese
Textfassung bleibt VS-NfD eingestuft im Parlamentssekretariat dauerhaft zur Einsicht
verfügbar.
6. Das Sekretariat des 1. Untersuchungsausschusses wird beauftragt, zu prüfen, ob und
gegebenenfalls zu welchen Textstellen des Sondervotums rechtliches Gehör nachzuholen ist und dieses gegebenenfalls bis spätestens 7. Juli 2017 einzuleiten. Unter dem
Vorbehalt der Ziffer 7 können Textstellen, zu denen rechtliches Gehör durchzuführen
ist, nach Eingang der Stellungnahme oder 14 Tage nach Zugang des Textes, zu dem
Stellung genommen werden kann, der übrige Text davon unabhängig herabgestuft
werden. Eingehende Stellungnahmen zum rechtlichen Gehör werden entsprechend der
bisherigen Vorgehensweise bei der Veröffentlichung dem Fünften Teil im zu veröffentlichenden Abschlussbericht hinzugefügt.
7. Das Sekretariat des 1. Untersuchungsausschusses wird beauftragt, bis 31. Juli 2017
eine Fassung des Textes zu erstellen, die keine eingestuften Textstellen bzw. Informationen enthält. Soweit Zitate aus VS-NfD eingestuften Akten enthalten sind, ist die
herausgebende Stelle um Herabstufung zu ersuchen. Passagen, die in einer offenen
Fassung entnommen werden müssen, werden durch Auslassungszeichen gekennzeichnet. Zu jedem Auslassungszeichen wird durch Fußnote auf die im Parlamentssekretariat einsehbare Textfassung verwiesen. Zu Passagen, die nach einer Umformulierung
in einer offenen Fassung teilweise erhalten bleiben können, wird ebenfalls durch Fußnote auf die im Parlamentssekretariat einsehbare Textfassung verwiesen.
8. Die offene Fassung des Textes wird gemeinsam mit den anderen Berichtsteilen in
der endgültigen Fassung der Bundestagsdrucksache veröffentlicht.“