Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 193 –

Drucksache 18/12850

Der 1. Untersuchungsausschuss stellt die von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD
eingebrachten Bewertungen auf Ausschussdrucksache 587 als Berichtsteil zum Ergebnis der Untersuchung (Bewertungsteil) gemäß § 33 PUAG fest.“
3.

Sondervoten

In seiner 134. Sitzung am 21. Juni 2017 hat der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD – wobei die Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Teilnahme an der Abstimmung unter Protest verweigert haben – folgenden Beschluss gefasst:
„Beschluss 16
zum Verfahren
Aufnahme von Sondervoten
1. Die von den Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 20. und
21. Juni 2017 vorgelegten Sondervoten werden nach Maßgabe der folgenden Ziffern
als Vierter Teil in den Abschlussbericht des 1. Untersuchungsausschusses aufgenommen.
2. Die am 21. Juni 2017 einzeln vorgelegten Sondervoten der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den A-Drs. 601 und 602 werden in die vorläufige Fassung des Abschlussberichts des 1. Untersuchungsausschusses aufgenommen.
3. Das am 20. Juni 2017 vorgelegte gemeinsame Sondervotum der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf A-Drs. 596 mit den dazu am 21. Juni
2017 nachgereichten Ergänzungen zu im Text bezeichneten ‚Platzhaltern‘ auf ADrs. 603 wird vorläufig als GEHEIM eingestuft. Der Text wird nach Beschluss Nr. 5
zum Verfahren verteilt und steht für alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages in
der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsicht zur Verfügung. Der
vollständige Text bleibt GEHEIM eingestuft in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages dauerhaft zur Einsicht verfügbar.
4. Das Sekretariat des 1. Untersuchungsausschusses wird beauftragt, bis 30. Juni 2017
eine Fassung des Textes zu erstellen, die keine höher als VS-NUR FÜR DEN
DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) eingestuften Textstellen bzw. Informationen enthält.
Soweit Zitate aus VS-VERTRAULICH oder GEHEIM eingestuften Akten enthalten
sind, ist die herausgebende Stelle um Herabstufung zu ersuchen. Passagen, die in einer
VS-NfD einstufbaren Fassung entnommen werden müssen, werden durch Auslassungszeichen gekennzeichnet. Zu jedem Auslassungszeichen wird durch Fußnote auf
die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbare Textfassung verwiesen. Zu Passagen, die nach einer Umformulierung in einer VS-NfD einstufbaren

Select target paragraph3