Drucksache 18/12850

– 192 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

III.

Aufnahme von Berichtsteilen in den Abschlussbericht

1.

Gang des Verfahrens und ermittelte Tatsachen

In seiner 133. Sitzung am 18. Mai 2017 hat der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgenden Beschluss
gefasst:
„Beschluss 13
zum Verfahren
Aufnahme von Berichtsteilen zum Gang des
Verfahrens und zu den ermittelten Tatsachen nach § 33 PUAG
in den vorläufigen Bericht
Der 1. Untersuchungsausschuss stellt die Berichtsentwürfe auf der Ausschussdrucksache 585 sowie den Ausschussdrucksachen 586-A, 586-B, 586-C, 586-D, 586-E, 586F_neu, 586-G, 586-H vorbehaltlich des zu gewährenden rechtlichen Gehörs gemäß
§ 32 PUAG als Berichtsteile zum Gang des Verfahrens (Verfahrensteil) und zu den
ermittelten Tatsachen (Feststellungsteil) gemäß § 33 PUAG fest.
Das Sekretariat wird gebeten, den Verfahrens- und den Feststellungsteil im Einvernehmen mit den Fraktionen bis zur Vorlage des Abschlussberichts für den Bundestag
insbesondere im Hinblick auf die Gewährung rechtlichen Gehörs und das weitere Verfahren nach Abschluss der Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung fortlaufend zu
aktualisieren.
Das Sekretariat wird ermächtigt, orthografische, grammatikalische und sprachliche
Unrichtigkeiten und sonstige offensichtliche Unrichtigkeiten des Verfahrens- und
Feststellungsteils im Einvernehmen mit den Fraktionen zu berichtigen.“
2.

Ergebnis der Untersuchung

Ferner hat der Ausschuss in seiner 133. Sitzung am 18. Mai 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgenden Beschluss gefasst:
„Beschluss 14
zum Verfahren
Aufnahme eines Berichtsteils zum Ergebnis der
Untersuchung nach § 33 PUAG in den vorläufigen Bericht

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