Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

E.

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Drucksache 18/12850

Zeit- und Arbeitsaufwand

Der Untersuchungsausschuss kam – einschließlich der konstituierenden Sitzung – zu 136 Sitzungen zusammen. In 62 Sitzungen fand die Beweisaufnahme durch Vernehmung von Zeuginnen und Zeugen oder Sachverständigen statt. Ausschusssitzungen, in denen Zeugen vernommen worden sind, haben sich auf insgesamt
581 Stunden und 21 Minuten erstreckt (siehe oben B.IV.). 73 Sitzungen waren nichtöffentliche Beratungssitzungen zur Herbeiführung von Beschlüssen und zur Beratung des weiteren Vorgehens sowie der Herbeiführung der erforderlichen Beschlüsse für die Erstellung des Abschlussberichts.
Die Beschlussfähigkeit des Ausschusses gemäß § 9 PUAG war in allen Sitzungen gewährleistet.

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