Drucksache 18/12850

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht vorzulegen hat. Am 9. März 2016 erschien der erste459, am 30. August 2016 der zweite Bericht460
dieses Sonderberichterstatters. Letzterer befasste sich unter anderem mit den Themen Datenspeicherung,
Massenüberwachung und Verschlüsselung.461
Am 11. und 12. Oktober 2016 veranstaltete der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Recht
auf Privatheit, Prof. Joseph Cannataci, zusammen mit den vier Nachrichtendienstkontrollgremien des rumänischen Parlaments das International Intelligence Oversight Forum 2016. Einer entsprechenden Einladung
folgend nahm der Ausschussvorsitzende, Prof. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU), an dieser Veranstaltung
teil.
Am 21. November 2016 nahm der dritte Ausschuss der VN-GV einen weiteren Resolutionsentwurf zu dem
Thema „Das Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter“ an.462 Darin wird unter anderem erklärt, die mit der
rapiden technologischen Entwicklung zunehmenden Fähigkeiten von Regierungen, Unternehmensgesellschaften und Einzelpersonen, Überwachung, Datenerhebung und Datenspeicherung zu betreiben, könnten
das Recht auf Privatheit gemäß Art. 17 IPbpR verletzen.

459)
460)
461)
462)

Vereinte Nationen, Bericht des Sonderberichterstatters zum Recht auf Privatheit – A/HRC/31/64.
Vereinte Nationen, Bericht des Sonderberichterstatters zum Recht auf Privatheit – A/71/368, MAT C-4.
Vereinte Nationen, Bericht des Sonderberichterstatters zum Recht auf Privatheit – A/71/368, MAT C-4, Bl. 17 ff.
Vereinte Nationen, Resolution des dritten Ausschusses der Generalversammlung – A/C.3/71/L.39/Rev.1.

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