Drucksache 18/12850
F.
Abschlussbericht
I.
Zeitplan
– 190 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
In seiner 129. Sitzung am 13. Februar 2017 hat der Ausschuss auf A-Drs. 582 (neu) den Zeitplan für die
Erstellung seines Abschlussberichts beschlossen.
II.
Behandlung von geheimschutzrechtlich eingestuften Teilen des Berichtsentwurfs
1.
Von der Bundesregierung als VS-NfD eingestuftes Beweismaterial
Der Berichtsentwurf zum Gang des Verfahrens, zu den ermittelten Tatsachen und zum Ergebnis der Untersuchung im Sinne des § 33 PUAG auf den Ausschussdrucksachen 585, 586-A, 586-B, 586-C, 586-D, 586-E,
586-F_neu, 586-G, 586-H und 596 hat sowohl Zitate als auch inhaltliche Wiedergaben aus von der Bundesregierung mit dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD versehenen Beweismaterialien aus den Geschäftsbereichen
des Bundesministeriums des Innern, des Bundeskanzleramtes, des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums der Verteidigung enthalten. Mehreren Ersuchen des Ausschusses um Freigabe der entsprechend
eingestuften Beweismaterialien zur Zitierung und inhaltlichen Wiedergabe im Abschlussbericht ist die Bundesregierung in einer Vielzahl von Fällen nachgekommen und hat damit die betreffenden Passagen auf „offen“ herabgestuft.
Der Anlagenteil des Berichtsentwurfs hat unter anderem die Veröffentlichung solcher Dokumente aus den
Geschäftsbereichen des Bundesministeriums des Innern, des Bundeskanzleramtes, des Auswärtigen Amtes
und des Bundesministeriums der Verteidigung vorgesehen, welche die Bundesregierung mit dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD versehen hatte. Auf entsprechendes Ersuchen des Ausschusses hat die Bundesregierung diese Dokumente auf „offen“ herabgestuft, allerdings verbunden mit der Bitte, personenbezogene Daten
– insbesondere von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörden – zu schwärzen. Hierzu hat die Bundesregierung entsprechende Vorschläge unterbreitet, die der Ausschuss bei der Erstellung des Anlagenteils zum
Abschlussbericht berücksichtigt hat.
Entsprechende Schwärzungen wurden auch im Vorfeld der Veröffentlichung offener Beweismaterialien vorgenommen.
2.
Von der Bundesregierung als VS-VERTRAULICH oder höher eingestuftes Beweismaterial und vom Untersuchungsausschuss als GEHEIM oder höher eingestufte Stenografische Protokolle
Der vorläufige Berichtsentwurf auf den Ausschussdrucksachen 585 sowie 586-A, 586-B, 586-C, 586-D, 586E, 586-F_neu, 586-G, 586-H, 596 und 603 hat des Weiteren die Aufnahme von durch die Bundesregierung
mit dem Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH oder höher versehenen Materialien sowie von Zitaten
und inhaltlichen Wiedergaben aus Stenografischen Protokollen von Zeugenvernehmungen vorgesehen, die
der Ausschuss in als GEHEIM bzw. STRENG-GEHEIM eingestufter Sitzung durchgeführt hat. Diese zur
Aufnahme in den Bericht vorgesehenen Beweismaterialien und Textteile sind von der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages unter den Tgb.-Nrn. 296/17 - GEHEIM, 297/17 - GEHEIM, 298/17 - GEHEIM,