Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/12850
VIII. Aktivitäten der Vereinten Nationen
Im Zuge der öffentlichen Diskussion um die Snowden-Enthüllungen forderten drei hochrangige FDP-Mitglieder449 am 7. Juli 2013 in einem „13-Punkte-Programm für Datenschutz und Datensicherheit in Deutschland und Europa“ ein Fakultativprotokoll zu Art. 17 des unter dem Dach der Vereinten Nationen (VN) geschlossenen Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR). Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nahm das Streben nach einer Vereinbarung zum Datenschutz unter dem Dach der VN in ihr am
19. Juli 2013 öffentlich vorgestelltes „8-Punkte-Programm für einen besseren Schutz der Privatsphäre“450
auf. Nachfolgende Kontakte Deutschlands zu ausgewählten EU-Partnern, zu den deutschsprachigen Ländern,
zu den USA sowie zur UN-Hochkommissarin für Menschenrechte förderten jedoch Vorbehalte und Gegenargumente gegen ein solches Fakultativprotokoll zu Tage,451 so dass dieses nicht weiterverfolgt wurde.452
Am 1. November 2013 brachten Deutschland und Brasilien eine Resolutionsinitiative zum Thema „Das
Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter“ in den dritten Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten
Nationen (VN-GV) ein, der diese am 26. November 2013 im Konsens annahm.453 Am 18. Dezember 2013
verabschiedete die VN-GV die entsprechende Resolution.454 In dieser wurden die Staaten bei der Überwachung und Datensammlung zur Achtung der Menschenrechte, insbesondere des Rechts auf Privatsphäre,
aufgerufen. Ein besonderer Akzent wurde auf extraterritoriale und massenhafte Überwachung und Datensammlung gelegt. Ferner wurde die Hohe Kommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen aufgefordert, dem dritten Ausschuss der VN-GV und dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (VN-MRR)
im Herbst 2014 einen Bericht vorzulegen. Der entsprechende Bericht erschien am 30. Juni 2014.455
Im Januar 2014 wurde im Auswärtigen Amt der Vorschlag erarbeitet, gemeinsam mit Brasilien eine weitere
Resolution in die VN-GV einzubringen, mit der der Internationale Gerichtshof um ein Rechtsgutachten zur
Anwendbarkeit des IPbpR auf die massenhafte Abschöpfung personenbezogener Daten von außerhalb des
Territoriums eines Vertragsstaates befindlichen Personen gebeten werden sollte.456 Am 18. Dezember 2014
verabschiedete die VN-GV eine weitere Resolution zum Thema „Das Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter“.457 Diese enthält Ausführungen zu Art. 17 IPbpR, umfasst jedoch keinen Auftrag, ein Rechtsgutachten
des IGH einzuholen.
Am 26. März 2015 verabschiedete auch der VN-MRR eine weitere Resolution zum Thema „Das Recht auf
Privatheit im digitalen Zeitalter“.458 Diese sieht vor, dass für einen Zeitraum von drei Jahren ein Sonderberichterstatter für das Recht auf Privatheit ernannt wird, der dem VN-MRR und der VN-GV jährlich einen
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Der damalige Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Rainer Brüderle, die damalige stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende und
Bundesministerin für Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der damalige FDP-Bundesvorsitzende und Bundesminister
für Wirtschaft und Technologie Dr. Philipp Rösler.
Das 8-Punkte-Programm ist abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/ContentArchiv/DE/Archiv17/Artikel/2013/10/201310-28-acht-punkte-plan.html.
Siehe Vermerk des Auswärtigen Amts vom 6. Dezember 2013, MAT A AA-1/1i, Bl. 477.
Interne Verfügung des Bundeskanzleramts vom 31. Oktober 2013, MAT A BK-1/4x, Bl. 149 ff.
Siehe Vermerk des Auswärtigen Amts vom 6. Dezember 2013, MAT A AA-1/1i, Bl. 477.
Vereinte Nationen, Resolution der Generalversammlung – A/RES/68/167, MAT B Sek-15f.
Vereinte Nationen, Bericht der Hohen Kommissarin für Menschenrechte – A/HRC/27/37.
Internes Schreiben des Auswärtigen Amtes, MAT A AA-1/1p, Bl. 110 ff.
Vereinte Nationen, Resolution der Generalversammlung – A/RES/69/166.
Vereinte Nationen, Resolution des Menschenrechtsausschusses – A/HRC/RES/28/16.