Drucksache 18/12850
VII.

– 186 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Untersuchungen des Europarats

Am 6. November 2013 berief der Ausschuss für Recht und Menschenrechte der Parlamentarischen Versammlung des Europarates das Ausschussmitglied Pieter Omtzigt zum Berichterstatter für die Themen „Massive Eavesdropping" und „Additional Protocol to the ECHR on Protection of whistleblowers".443 Unter dem
23. Januar 2014 legte Pieter Omtzigt einen einführenden Bericht (introductory memorandum) zu diesen Themen vor.444
Am 8. April 2014 wurde Edward J. Snowden vom Ausschuss für Recht und Menschenrechte der Parlamentarischen Versammlung des Europarates per Videoschaltung aus Moskau angehört. Er erläuterte die Überwachungstechniken der NSA am Beispiel des Programms XKeyscore und führte aus, dass diese Technik
nicht nur für die Bekämpfung von Terrorismus, sondern mittlerweile auch bei normalen Kriminalfällen eingesetzt werde. Zwar werde die NSA von einem Geheimgericht kontrolliert. Dieses habe aber von zehntausenden Überwachungsanträgen lediglich vereinzelte abgelehnt. Den Analysten der NSA stehe es offen, weltweit Verdächtige zu identifizieren und mit Hilfe technischer Suchaufträge nicht nur deren Kommunikation,
sondern auch den Austausch ganzer Personengruppen untereinander umfassend zu speichern und auszuwerten. Im Übrigen teilte Edward J. Snowden mit, keine neuen NSA-Geheimnisse zu enthüllen. Das Material,
das er vor seiner Flucht haben kopieren können, habe er Journalisten zur Verfügung gestellt. Diese allein
würden die Entscheidungen über die Veröffentlichungen treffen. Er habe nicht vor, der amerikanischen Regierung zu schaden.445 Dem GCHQ warf Edward J. Snowden vor, massenhaft über Webcams in die innerste
Privatsphäre von Internetnutzern eingedrungen zu sein, ohne dafür einen Anlass zu haben. Er vertrat die
Auffassung, die gesammelten Webcam-Bilder aus Privathaushalten seien ohne jeden geheimdienstlichen
Wert, zumal etwa zehn Prozent sehr intimer Natur seien.446
Am 24. Juni 2014 nahm Edward J. Snowden an der Anhörung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über „Besseren Schutz für Whistleblower“ teil – erneut per Videoschaltung aus Moskau.447 Dabei
legte er dar, was ihn zu seinen Enthüllungen bewogen hat, und erklärte, er könne bisher nicht erkennen, dass
sein Verhalten einen konkreten Schaden für Einzelpersonen oder die nationale Sicherheit einzelner Staaten
verursacht habe.
Am 24. April 2015 und vom 4. bis zum 8. Mai 2015 besuchte der Menschenrechtskommissar des Europarats,
Nils Muižnieks, Deutschland. Hier führte er unter anderem Gespräche mit mehreren Bundesministern und
Bundesbeauftragten, mit dem Generalbundesanwalt, mit Mitgliedern der deutschen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung des Europarats sowie mit dem Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses,
Prof. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU). Am 1. Oktober 2015 wurde der zugehörige Bericht veröffentlicht,
der sich unter anderem mit der „demokratischen Aufsicht über die nationalen Nachrichten- und Sicherheitsdienste“ befasst.448
443)
444)
445)
446)
447)
448)

Introductory memorandum, MAT A Sek-5b, Bl. 1.
Introductory memorandum, MAT A Sek-5b.
Spiegel Online vom 8. April 2014 „Snowden fordert Ende der verdachtlosen Überwachung“.
Zeit Online vom 8. April 2014 „Snowden macht USA vor Europarat schwere Vorwürfe“.
Meldung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 24. Juni 2014, MAT A Sek-5a, Video der Anhörung Edward J.
Snowdens, MAT A Sek-5.
Europarat, Bericht von Nils Muižnieks nach seinem Besuch in Deutschland am 24. April 2015 und vom 4. bis zum 8. Mai 2015,
Rn. 42 ff., MAT C-3.

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