Drucksache 18/12850

Beweisbeschluss

A-Drs.

– 1852 –

Inhalt des Beweisbeschlusses

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Datum des
Beweisbeschlusses

Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)

§ 18 Abs. 4 PUAG in Verbindung mit Art. 44 Abs. 3 GG
gerichtet wird an das Bundesministerium des Innern,
verbunden mit der Bitte um Beantwortung bis zum
23.05.2016.

Z-123

480

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Vernehmung von Herrn
Dr. Dieter Romann als Zeuge.

06.05.2016

MAT A Z-123/1

Z-124

482

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Vernehmung von Herrn
Andreas Koenen als Zeuge.

06.05.2016

MAT A Z-124/1

Z-125

483

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Vernehmung von Herrn
Martin Schallbruch als Zeuge.

06.05.2016

MAT A Z-125/1

Z-126

484

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Vernehmung von Herrn
Stefan Kaller als Zeuge.

06.05.2016

MAT A Z-126/1

522

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843 und 18/8683) durch Vernehmung von Herrn U. P. als Zeuge. Zudem wird die Beweiserhebung vorbereitet durch das Ersuchen um Amtshilfe. Durch Angabe aller von dem Zeugen während des
Untersuchungszeitraums im BND wahrgenommen
Dienstposten und der Erläuterung ihrer Bedeutung, das
gemäß § 18 Abs. 4 PUAG in Verbindung mit Art. 44
Abs. 3 GG gerichtet wird an das Bundeskanzleramt.

06.07.2016

MAT A Z-127
MAT A Z-127/1

523

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843 und 18/8683) durch Vernehmung von Herrn R. C. als Zeuge. Zudem wird die Beweiserhebung vorbereitet durch das Ersuchen um Amtshilfe. Durch Angabe aller von dem Zeugen während des
Untersuchungszeitraums im BND wahrgenommen
Dienstposten und der Erläuterung ihrer Bedeutung, das
gemäß § 18 Abs. 4 PUAG in Verbindung mit Art. 44
Abs. 3 GG gerichtet wird an das Bundeskanzleramt.

06.07.2016

MAT A Z-128
MAT A Z-128/1

531

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843 und 18/8683 durch Vernehmung von Herrn M. S. als Zeuge. Zudem wird die Beweiserhebung vorbereitet durch das Ersuchen um Amtshilfe durch Angabe aller von dem zeugen während des
Untersuchungszeitraums im BND wahrgenommenen
Dienstposten und der Erläuterung ihrer Bedeutung, das
gemäß § 18 Abs. 4 PUAG in Verbindung mit Art. 44
Abs. 3 GG gerichtet wird an das Bundeskanzleramt mit
der Bitte um Beantwortung bis zum 23.09.2016.

15.09.2016

MAT A Z-129

532

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843 und 18/8683 durch Vernehmung von Herrn H. H. als Zeuge. Zudem wird die Beweiserhebung vorbereitet durch das Ersuchen um Amtshilfe durch Angabe aller von dem zeugen während des
Untersuchungszeitraums im BND wahrgenommenen
Dienstposten und der Erläuterung ihrer Bedeutung, das
gemäß § 18 Abs. 4 PUAG in Verbindung mit Art. 44
Abs. 3 GG gerichtet wird an das Bundeskanzleramt mit
der Bitte um Beantwortung bis zum 23.09.2016.

15.09.2016

MAT A Z-130

Z-127

Z-128

Z-129

Z-130

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