Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

IV.

– 183 –

Drucksache 18/12850

Aktivitäten der G 10-Kommission

Die G 10-Kommission befasste sich mit der auch vom Ausschuss behandelten Thematik der NSA-Selektoren.
Wie bereits erörtert [siehe B.VII.2.b)], strengte die G 10-Kommission, vertreten durch Rechtsanwalt Dr.
Hans de With, mit Antragsschrift vom 26. November 2015 vor dem Bundesverfassungsgericht ein Organstreitverfahren gegen die Bundesregierung und den Chef des Bundeskanzleramtes an, mit welchem sie die
Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte durch die Weigerung, die sogenannten Filter-Listen an sie herauszugeben bzw. ihr Einsicht in diese zu gewähren, geltend machte. Durch Beschluss des Zweiten Senats
vom 20. September 2016 verwarf das Bundesverfassungsgericht diese Anträge mit der bereits erwähnten
Begründung [siehe B.VII.2.b)].
Zum Zweck der Vorbereitung dieses Organstreitverfahrens hatte der – vom Ausschuss als Zeuge vernommene – Rechtsanwalt Dr. Hans de With Einsichtnahme in die Stenografischen Protokolle über die Beweisaufnahme des Ausschusses begehrt. Am 25. November 2015 hat der Ausschuss beschlossen, die Vernehmung des Zeugen Dr. Hans de With sei abgeschlossen und dem Zeugen werde die begehrte Einsichtnahme
gewährt.430

430)

Protokoll-Nr. 73, S. 7.

Select target paragraph3