Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beweisbeschluss

– 1819 –

Drucksache 18/12850
Datum des
Beweisbeschlusses

Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)

330 neu

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrages (BT-Drs. 18/843) durch
Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien
oder auf sonstige Weise gespeicherter Daten oder sonstiger sachlicher Beweismittel, die die Fragestellungen der
Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrages mit
Ausnahme der Fragen I.14-17. betreffen und die im Organisationsbereich des Generalbundesanwaltes nach
dem 01. Januar 2001 und bis zum 30.05.2013 entstanden
oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden
sind, gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

26.03.2015

MAT A GBA-7

503

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843 und 18/8683) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf
andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die Informationen enthalten zu den
Fragestellungen der mit Beschluss des Deutschen Bundestages vom 9. Juni 2016 erfolgten Erweiterung des
Untersuchungsauftrags und die im dort genannten Untersuchungszeitraum (Drucksache 18/8683) beim Generalbundesanwalt entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gem. § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Um Vorlage aller Unterlagen bis zum
26.08.2016 und gegebenenfalls sukzessive Teillieferung
vorab wird gebeten. Darüber hinaus wird darum gebeten,
VS-Vertraulich oder höher eingestufte Unterlagen aus
den jeweiligen Aktenbeständen auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten einzufügen und die eingestuften Unterlagen unter Angabe des ursprünglichen
Aktenzusammenhangs gesondert zu übermitteln.

09.06.2016

MAT A GBA-8

551

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843, 18/8683) durch Beiziehung
sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf sonstige Weise gespeicherter Daten oder sonstiger sächlicher Beweismittel zu dem im Artikel „Fern bedient“ des
Magazins Der Spiegel vom 1. Dezember 2014 sowie im
Beitrag „BND findet Spionage-Zugang in Überwachungssystem – und schweigt“ des Fernseh-Magazins
FAKT vom 27. September 2016 geschilderten Vorgang,
die im Untersuchungszeitraum beim Generalbundesanwalt entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind – soweit sie nicht bereits auf andere Beweisbeschlüsse vorgelegt wurden –, gem. § 18
Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucher-schutz. Es wird darum gebeten, die Beweismittel bis zum 15.11.2016 vorzulegen und ggf. Teillieferungen vorab vorzulegen. Darüber hinaus wird
darum gebeten, VS-Vertraulich oder höher eingestufte
Unterlagen aus den jeweiligen Aktenbeständen auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten einzufügen und die eingestuften Unterlagen unter Angabe des
ursprünglichen Aktenzusammenhangs gesondert zu
übermitteln.

20.10.2016

MAT A GBA-9

A-Drs.

Inhalt des Beweisbeschlusses

verwendeten Operations- oder Programmbezeichnungen, und die im Untersuchungszeitraum im Organisationsbereich des Generalbundesanwaltes entstanden oder
in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind,
gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz.

GBA-7

GBA-8

GBA-9

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