Drucksache 18/12850
Beweisbeschluss
MAD-1
MAD-2
MAD-3
MAD-4
MAD-5
– 1820 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Datum des
Beweisbeschlusses
Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)
A-Drs.
Inhalt des Beweisbeschlusses
7
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrags mit Ausnahme der Fragen
I.13. bis I.15. und II.4 durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel,
die die Fragestellungen der Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrags mit Ausnahme der Fragen I.13. bis
I.15. und II.4 betreffen, und die bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
nach dem 1. Juni 2013 entstanden oder in behördlichen
Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundesministerium des Innern.
10.04.2014
MAT A MAD-1/1a-f
MAT A MAD-1/2a-l
MAT A MAD-1/3a-c
MAT A MAD-1/4a-b
33
Es wird die Beweiserhebung zu den Abschnitten I. und
II. des Untersuchungsauftrags vorbereitet durch Beiziehung sämtlicher Organigramme, Organisationspläne,
Aktenpläne und Dateienverzeichnisse aller Organisationseinheiten des Militärischen Abschirmdienstes, die
von den Abschnitten I. und II. des Untersuchungsauftrags erfasste Aufgaben wahrnehmen, aus dem gesamten
Untersuchungszeitraum seit dem 01.01.2001 gemäß
§ 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium der Verteidigung.
10.04.2014
MAT A MAD-2a-c
115 neu
Es wird Beweis erhoben zum Untersuchungsauftrag
(BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung der Dienstvorschriften des Militärischen Abschirmdienstes, in denen die
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ausländische Stellen oder Dienststellen der Stationierungskräfte geregelt ist, in den jeweils gültigen Fassungen seit
2001 beim Bundesministerium der Verteidigung.
22.05.2014
MAT A MAD-3/1a-b
MAT A MAD-3/2
116 neu
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung der Abkommen über die Zusammenarbeit des Militärischen Abschirmdienstes mit einem Nachrichtendienst der sog. 5Eyes-Staaten (USA, Großbritannien, Kanada, Australien, Neuseeland), jeweils in ihrer gültigen Fassung im
Zeitraum 2001 bis heute beim Bundesministerium der
Verteidigung.
22.05.2014
MAT A MAD-4
147
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I und II des
Untersuchungsauftrags (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher untergesetzlicher Vorschriften, die im
Untersuchungszeitraum im Militärischen Abschirmdienst zu Fragen galten, die im Untersuchungsauftrag
angesprochen sind, gem. § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium der Verteidigung.
03.07.2014
MAT A MAD-5
03.07.2014
MAT A MAD-6/1
MAT A MAD-6/2
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I und II des
Untersuchungsauftrags (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf
andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die
- die Fragestellungen der Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrags betreffen und
MAD-6
156
- sich auf Sachverhalte beziehen, die in den unter dem
Link (A-Drs. 139) gespeicherten und vom Ausschuss gesicherten Dokumente angesprochen sind und
- die im Organisationsbereich des Militärischen Abschirmdienstes im Untersuchungszeitraum entstanden
oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden
sind, gem. § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium
der Verteidigung.