Drucksache 18/12850

Beweisbeschluss

– 1818 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Datum des
Beweisbeschlusses

Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)

172

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrages (Drucksache 18/843) durch
Prioritäre Beiziehung sämtlicher Leitungsvorlagen für
den Generalbundesanwalt und seinen Ständigen Vertreter sowie sämtlicher Sprechzettel für den Generalbundesanwalt und seinen Ständigen Vertreter für Präsidentenrunden, nachrichtendienstliche Lagen und Staatssekretärsrunden, die die Fragestellungen der Abschnitte I.
und II. des Untersuchungsauftrages betreffen und bei
dem Generalbundesanwalt seit dem 1.1.2001 entstanden
sind, gem. § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz.

03.07.2014

MAT A GBA-3

194 neu

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrages (BT-Drs. 18/843) durch
prioritäre Beiziehung aller die Arbeit des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode des Deutschen
Bundestages oder dessen Untersuchungsauftrag betreffenden Dokumente und Daten, die bei dem Mitarbeiter
des Bundesnachrichtendienstes Marcus R. sichergestellt
wurden oder bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Marcus R. sie an unbefugte Dritte weitergegeben hat bzw. weitergeben wollte gem. § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

11.09.2014

MAT A GBA-4

197

Es wird Beweis erhoben zu den Fragen I.14. bis I.17 des
Untersuchungsauftrags (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf
andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die die Fragen I.14 bis I.17 des Untersuchungsauftrags betreffen, und die im Organisationsbereich des Generalbundesanwalts im gesamten Untersuchungszeitraum seit dem 01.01.2001 entstanden
oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden
sind gem. § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz.

25.09.2014

MAT A GBA-5

29.01.2015

MAT A GBA-6

A-Drs.

Inhalt des Beweisbeschlusses

Abschnitten I. und II. des Untersuchungsauftrags erfasste Aufgaben wahrnehmen, aus dem gesamten Untersuchungszeitraum seit dem 01.01.2001 gemäß § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

GBA-3

GBA-4

GBA-5

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher
Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise
gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die Auskunft darüber geben,
1. welche Kenntnis Behörden des Bundes über solche
Vorhaben, Vorgehensweisen, Fähigkeiten und die
Durchführung entsprechender Maßnahmen durch einen
Nachrichtendienst der 5-Eyes-Staaten haben, oder
GBA-6

293

2. ob und inwiefern Behörden des Bundes an solchen
Vorhaben, Vorgehensweisen oder der Durchführung
entsprechender Maßnahmen durch einen Nachrichtendienst der 5-Eyes-Staaten in irgendeiner Form beteiligt
waren oder entsprechende Soft- oder Hardware erhalten,
erprobt oder genutzt haben, die in den unter dem Link
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/snowdendokumente-nsa-attacken-auf-ssl-vpn-ssh-tor-a1010553.html
gespeicherten und vom Ausschuss aufgrund von Beweisbeschluss Sek-13 vom 15.1.2015 gesicherten Dokumenten angesprochen sind – unabhängig von den dort

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