Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beweisbeschluss

– 1813 –

Drucksache 18/12850
Datum des
Beweisbeschlusses

Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)

4

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrags mit Ausnahme der Fragen
I.13. bis I.15. und II.4 durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel,
die die Fragestellungen der Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrags mit Ausnahme der Fragen I.13. bis
I.15. und II.4 betreffen, und die im Organisationsbereich
des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik nach dem 1. Juni 2013 entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18
Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium des Innern.

10.04.2014

MAT A BSI-1/1
MAT A BSI-1/2
MAT A BSI-1/3
MAT A BSI-1/4
MAT A BSI-1/5
MAT A BSI-1/6

21

Es wird Beweis erhoben zu den Fragen I.13 bis II.4
durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die die Fragen I.13
bis II.4 des Untersuchungsauftrags betreffen, und die im
Organisationsbereich des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik nach dem 1. Juni 2013
entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen
worden sind, gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium des Innern.

10.04.2014

MAT A BSI-2

28

Es wird die Beweiserhebung zu den Abschnitten I. und
II. des Untersuchungsauftrags vorbereitet durch Beiziehung sämtlicher Organigramme, Organisationspläne,
Aktenpläne und Dateienverzeichnisse aller Organisationseinheiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, die von den Abschnitten I. und II. des
Untersuchungsauftrags erfasste Aufgaben wahrnehmen,
aus dem gesamten Untersuchungszeitraum seit dem
01.01.2001 gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium des Innern.

10.04.2014

MAT A BSI-3a-f

144

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I und II des
Untersuchungsauftrags (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher untergesetzlicher Vorschriften, die im
Untersuchungszeitraum im Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik zu Fragen galten, die im Untersuchungsauftrag angesprochen sind, gem. § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundesministerium des Innern.

03.07.2014

MAT A BSI-4

03.07.2014

MAT A BSI-5/1a-b
MAT A BSI-5/2

A-Drs.

Inhalt des Beweisbeschlusses

andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die
- die Fragestellungen der Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrags betreffen und
- sich auf Sachverhalte beziehen, die in den unter dem
Link (A-Drs. 139) gespeicherten und vom Ausschuss gesicherten Dokumente angesprochen sind und
- die im Organisationsbereich der Bundespolizei im Untersuchungszeitraum entstanden oder in behördlichen
Gewahrsam genommen worden sind, gem. § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundesministerium des Innern.

BSI-1

BSI-2

BSI-3

BSI-4

BSI-5

151

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I und II des
Untersuchungsauftrags (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf
andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die
- die Fragestellungen der Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrags betreffen und

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