Drucksache 18/12850
Beweisbeschluss
– 1814 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Datum des
Beweisbeschlusses
Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)
03.07.2014
MAT A BSI-6
25.09.2014
MAT A BSI-7
234
Es wird der Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und
II. des Untersuchungsauftrages (Drucksache 18/843)
durch Prioritäre Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter
Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die sich
auf den im Artikel "Gedränge am Daten-Drehkreuz"
(Süddeutsche Zeitung vom 26. Juni 2014) geschilderten
Sachverhalt des Zugriffs auf Daten im Bereich des Internetknotens Frankfurt durch den BND und eine etwaige
Weitergabe dort gewonnener Daten an die NSA beziehen und die im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik seit dem 1. Januar 2001 entstanden oder in
behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium des
Innern.
09.10.2014
MAT A BSI-8
267 neu
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I und II des
Untersuchungsauftrags (BT-Drs. 18/843) durch Prioritäre Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die sich auf weitere
Projekte kabelgestützter Erfassungsansätze des BND neben "Eikonal" - bei Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen in Deutschland beziehen, sofern
dort gewonnene Daten an einen Nachrichtendienst eines
18.12.2014
MAT A BSI-9
A-Drs.
Inhalt des Beweisbeschlusses
- sich auf Sachverhalte beziehen, die in den unter dem
Link (A-Drs. 139) gespeicherten und vom Ausschuss gesicherten Dokumente angesprochen sind und
- die im Organisationsbereich des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik im Untersuchungszeitraum entstanden oder in behördlichen Gewahrsam
genommen worden sind, gem. § 18 Abs. 1 PUAG beim
Bundesministerium des Innern.
BSI-6
165
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrages (Drucksache 18/843) durch
Prioritäre Beiziehung sämtlicher Leitungsvorlagen für
den Präsidenten und Vizepräsidenten sowie sämtlicher
Sprechzettel für den Präsidenten und den Vizepräsidenten für Präsidentenrunden, nachrichtendienstliche Lagen
und Staatssekretärsrunden, die die Fragestellungen der
Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrages betreffen und bei dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik seit dem 1.1.2001 entstanden sind, gem.
§ 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium des Innern.
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I und II des
Untersuchungsauftrags (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf
andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die
- die Fragestellungen der Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrags betreffen und
BSI-7
205
- sich auf Sachverhalte beziehen, die in den Links
http://www.spiegel.de/media/media-34756.pdf
http://www.spiegel.de/media/media-34757.pdf
http://www.spiegel.de/media/media-34758.pdf gespeicherten und von Ausschuss gesicherten Dokumente angesprochen sind und
- die beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik im Untersuchungszeitraum entstanden oder in
behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium des
Innern.
BSI-8
BSI-9