Drucksache 18/12850
– 1812 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)
A-Drs.
Inhalt des Beweisbeschlusses
Datum des
Beweisbeschlusses
68
Es wird die Beweiserhebung zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843) vorbereitet, indem
das Auswärtige Amt im Wege der Amtshilfe ersucht
wird, die deutschen Auslandsvertretungen in den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Vereinigten Königreich, Australien, Kanada und Neuseeland jeweils zu ersuchen um eine Benennung der wichtigsten Akteure in
Parlament, Regierung und sonstigen Behörden oder Gremien sowie in Wissenschaft und Zivilgesellschaft, die
sich mit den Themen des Untersuchungsauftrags, insbesondere der Erfassung von Kommunikationsdaten durch
Nachrichtendienste, befassen (Abgeordnete, Behördenleiter, Kontrollgremien etc.), möglichst unter Beifügung
etwaiger öffentlicher Äußerungen der jeweiligen Akteure.
08.05.2014
MAT A Bot-3
03.07.2014
MAT A Bot-4
18
Es wird Beweis erhoben zu den Fragen I.14 bis I.17
durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die die Fragen I.14
bis I.17 des Untersuchungsauftrags betreffen, und die im
Organisationsbereich der Bundespolizei im gesamten
Untersuchungszeitraum seit dem 01.01.2001 entstanden
oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden
sind, gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium des Innern.
10.04.2014
MAT A BPol-1
MAT A Bpol-1/1
30
Es wird die Beweiserhebung zu den Abschnitten I. und
II. des Untersuchungsauftrags vorbereitet durch Beiziehung sämtlicher Organigramme, Organisationspläne,
Aktenpläne und Dateienverzeichnisse aller Organisationseinheiten der Bundespolizei, die von den Abschnitten
I. und II. des Untersuchungsauftrags erfasste Aufgaben
wahrnehmen, aus dem gesamten Untersuchungszeitraum seit dem 01.01.2001 gemäß § 18 Abs. 1 PUAG
beim Bundesministerium des Innern.
10.04.2014
MAT A BPOL-2a
MAT A BPOL-2b
BPol-3
146
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I und II des
Untersuchungsauftrags (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher untergesetzlicher Vorschriften, die im
Untersuchungszeitraum in der Bundespolizei zu Fragen
galten, die im Untersuchungsauftrag angesprochen sind,
gem. § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium des
Innern.
03.07.2014
MAT A BPol-3
BPol-4
153
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I und II des
Untersuchungsauftrags (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf
03.07.2014
MAT A BPol-4/1
MAT A BPol-4/2
MAT A BPol-4/3
Beweisbeschluss
Bot-3
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I und II des
Untersuchungsauftrags (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf
andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die
- die Fragestellungen der Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrags betreffen und
Bot-4
158
- sich auf Sachverhalte beziehen, die in den unter dem
Link (A-Drs. 139) gespeicherten und vom Ausschuss gesicherten Dokumente angesprochen sind und
- die in den deutschen Auslandsvertretungen in den Staaten der sogenannten "Five Eyes" im Untersuchungszeitraum entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gem. § 18 Abs. 1 PUAG beim
Auswärtigen Amt.
BPol-1
BPOL-2