Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beweisbeschluss
– 1811 –
Drucksache 18/12850
Datum des
Beweisbeschlusses
Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)
29.01.2015
MAT A BNetzA-8
302
Es wird Beweis erhoben zu den Fragen I.13 und II.4 des
Untersuchungsauftrags (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf
andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die die Fragen I.13 und II.4 des Untersuchungsauftrags betreffen, und die im Untersuchungszeitraum bis zum 31. Mai 2013 im Organisationsbereich der Bundesnetzagentur entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß
§ 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
29.01.2015
MAT A BNetzA-9
9
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrags mit Ausnahme der Fragen
I.13. bis I.15. und II.4 durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel,
die die Fragestellungen der Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrags mit Ausnahme der Fragen I.13. bis
I.15. und II.4 betreffen, und die in den deutschen Auslandsvertretungen in den Staaten der sogenannten "Five
Eyes" nach dem 1. Juni 2013 entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18
Abs. 1 PUAG beim Auswärtigen Amt.
10.04.2014
MAT A Bot-1/1a-d
MAT A Bot-1/2a-b
MAT A Bot-1/3a-b
MAT A Bot-1/4
35
Es wird die Beweiserhebung zu den Abschnitten I. und
II. des Untersuchungsauftrags vorbereitet durch Beiziehung sämtlicher Organigramme, Organisationspläne,
Aktenpläne und Dateienverzeichnisse aller Organisationseinheiten der deutschen Auslandsvertretungen in den
Staaten der sogenannten "Five Eyes", die von den Abschnitten I. und II. des Untersuchungsauftrags erfasste
Aufgaben wahrnehmen, aus dem gesamten Untersuchungszeitraum seit dem 01.01.2001 gemäß § 18 Abs. 1
PUAG beim Auswärtigen Amt.
10.04.2014
MAT A Bot-2_Bd1-Bd36
A-Drs.
Inhalt des Beweisbeschlusses
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher
Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise
gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die Auskunft darüber geben,
1. welche Kenntnis Behörden des Bundes über solche
Vorhaben, Vorgehensweisen, Fähigkeiten und die
Durchführung entsprechender Maßnahmen durch einen
Nachrichtendienst der 5-Eyes-Staaten haben, oder
BNetzA8
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2. ob und inwiefern Behörden des Bundes an solchen
Vorhaben, Vorgehensweisen oder der Durchführung
entsprechender Maßnahmen durch einen Nachrichtendienst der 5-Eyes-Staaten in irgendeiner Form beteiligt
waren oder entsprechende Soft- oder Hardware erhalten,
erprobt oder genutzt haben, die in den unter dem Link
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/snowdendokumente-nsa-attacken-auf-ssl-vpn-ssh-tor-a1010553.html
gespeicherten und vom Ausschuss aufgrund von Beweisbeschluss Sek-13 vom 15.1.2015 gesicherten Dokumenten angesprochen sind – unabhängig von den dort
verwendeten Operations- oder Programmbezeichnungen, und die im Untersuchungszeitraum im Organisationsbereich der Bundesnetzagentur entstanden oder in
behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie.
BNetzA9
Bot-1
Bot-2