Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 181 –
Drucksache 18/12850
In der Folgezeit hat sich das Ausschusssekretariat beim PKGr kontinuierlich nach dem Sachstand erkundigt.425
Das PKGr hat dem Ausschuss den eingestuften Task-Force-Bericht nicht zur Verfügung gestellt, jedoch am
7. Juli 2016 eine offene Version desselben veröffentlicht.426
In der Beratungssitzung am 8. September 2016 hat der Ausschuss den Beweisbeschluss BK-36 gefasst. Dieser lautet wie folgt:
„Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843
und 18/8683) gem. § 18 Abs. 1 PUAG durch Beiziehung sämtlicher vom Bundeskanzleramt oder dem Bundesnachrichtendienst erstellten Dokumentationen und Informationen zu den dem 1. Untersuchungsausschuss vorliegenden Selektoren.“
In der Folgezeit hat der Abg. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gegenüber der Bundesregierung das Begehren geäußert, die von ihm in seiner Eigenschaft als Mitglied der Task Force des PKGr
angefertigten Unterlagen, die aus Geheimschutzgründen im Bundeskanzleramt bzw. BND verwahrt werden,
in seiner Eigenschaft als Ausschussmitglied einzusehen.427 Mit Schreiben vom 11. Oktober 2016 hat sich
Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche mit der Frage an den Ausschussvorsitzenden gewandt, ob im Hinblick
auf möglicherweise betroffene Belange des Ausschusses Bedenken dagegen bestünden, wenn dem Abg.
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dokumente, die dieser als Mitglied der Task Force
des PKGr angefertigt habe, auch für eine Akteneinsicht als Ausschussmitglied zur Verfügung gestellt würden. In der Beratungssitzung am 20. Oktober 2016 hat der Ausschuss Folgendes beschlossen:
„Der 1. Untersuchungsausschuss hat keine Bedenken dagegen, dass der Kollege HansChristian Ströbele, MdB, seine Aufzeichnungen aus der Task-Force des Parlamentarischen Kontrollgremiums auch im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss nutzen
kann.“428
Daraufhin hat die Bundesregierung dem genannten Abgeordneten die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Anders ist die Bundesregierung mit sogenannten Dossiers umgegangen, die der BND im Auftrag des PKGr
erstellt hatte. Hierzu hat die Bundesregierung dem Ausschuss mit Schreiben vom 4. Januar 2017429 Folgendes
mitgeteilt:
„[M]it Beweisbeschluss BK-36 […] hat der 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode beschlossen, Dokumentationen und Informationen im Bundeskanzleramt beizuziehen, die sich auf ausgesonderte Selektoren beziehen. Hierzu gehören auch die
425)
426)
427)
428)
429)
Dr. Sensburg, Protokoll-Nr. 93, S. 5.
Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium vom 7. Juli 2016, BT-Drs 18/9142.
Siehe Protokoll-Nr. 113, S. 5.
Protokoll-Nr. 113, S. 5.
Schreiben des Bundeskanzleramts vom 4. Januar 2017, MAT A BK-36/1 (VS-NfD – insoweit offen).