Drucksache 18/12850
III.
– 180 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Untersuchung des Parlamentarischen Kontrollgremiums
Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) hat sich ebenfalls mit Themen beschäftigt, die mit dem Untersuchungsauftrag des Ausschusses zusammenhängen.
Folgende Ausschussmitglieder waren während der Dauer des Untersuchungsverfahrens – zumindest zeitweise – auch Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr): Abg. Clemens Binninger
(CDU/CSU), Abg. Dr. André Hahn (DIE LINKE.), Abg. Burkhard Lischka (SPD) sowie Abg. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).
Mitte Oktober 2015 erläuterten der Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes, Klaus-Dieter Fritsche, sowie der damalige BND-Präsident, Gerhard Schindler, dem
PKGr Folgendes: Der BND habe in der Vergangenheit eigene Selektoren gesteuert, die einen Bezug zu EUund NATO-Staaten aufwiesen. Die Steuerung dieser Selektoren sei zwischenzeitlich weitgehend deaktiviert
worden. In begründeten Fällen seien ursprünglich aus der Steuerung herausgenommene Selektoren wieder
in die Steuerung übernommen worden.420 Daraufhin beschloss das PKGr, eine Task Force einzusetzen, welche die Vorgänge bis zum Unterrichtungszeitpunkt im Oktober 2015 untersuchen sollte. Gegenstand dieser
Untersuchung war „die Steuerung BND-eigener Selektoren mit EU-/ NATO-Bezug und die diesbezügliche
Erfassung in der strategischen Fernmeldeaufklärung vor allem hinsichtlich der Einhaltung des Auftragsprofils der Bundesregierung (APB), rechtlicher Zulässigkeit, organisatorischer Abläufe sowie technischer Umsetzung.“421
Am 16. Dezember 2015 hat das PKGr einen (vorläufigen) Task-Force-Bericht beschlossen.422 In der Beratungssitzung am 17. Dezember 2015 hat der Ausschuss diskutiert, auf welchem Weg er Kenntnis von dem
Inhalt dieses Berichts erlangen könne. Im Ergebnis hat sich der Ausschuss darauf geeinigt, das PKGr um
Übermittlung der Ergebnisse der Task-Force-Ermittlungen zu bitten. Mit entsprechendem Schreiben vom
17. Dezember 2015 hat der Ausschuss das PKGr um Übermittlung gebeten.423 Mit Schreiben vom 18. Dezember 2015 hat das PKGr darauf reagiert.424 Der wesentliche Inhalt dieses Schreibens lautet:
„[…] Gerne wird das Parlamentarische Kontrollgremium dieses Anliegen des 1. Untersuchungsausschusses prüfen und in seiner nächsten Sitzung beraten. Die Untersuchungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur BND-eigenen Steuerung dauern allerdings voraussichtlich noch bis Ende Januar an. Ein entsprechender Abschlussbericht wird (wie auch der vorläufige Bericht) als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad ‚streng geheim‘ eingestuft sein.
Vorsorglich weise ich auch darauf hin, dass eine mögliche Einsichtnahme bzw. Weitergabe nicht nur vom Votum des Parlamentarischen Kontrollgremiums abhängt, sondern auch die Zustimmung der Bundesregierung erfordert. […]“
420)
421)
422)
423)
424)
Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium vom 7. Juli 2016, BT-Drs 18/9142, S. 3.
Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium vom 7. Juli 2016, BT-Drs 18/9142, S. 3.
Wolff, Protokoll-Nr. 79, S. 4.
Protokoll-Nr. 93, S. 5.
Protokoll-Nr. 93, S. 5.