Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beweisbeschluss
– 1809 –
Drucksache 18/12850
Datum des
Beweisbeschlusses
Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)
13
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrags mit Ausnahme der Fragen
I.13. bis I.15. und II.4 durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel,
die die Fragestellungen der Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrags mit Ausnahme der Fragen I.13. bis
I.15. und II.4 betreffen, und die in der Bundesnetzagentur nach dem 1. Juni 2013 entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18
Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie.
10.04.2014
MAT A BNetzA-1/1
MAT A BNetzA-1/2
23
Es wird Beweis erhoben zu den Fragen I.13 bis II.4
durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die die Fragen I.13
bis II.4 des Untersuchungsauftrags betreffen, und die in
der Bundesnetzagentur nach dem 1. Juni 2013 entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
10.04.2014
MAT A BNetzA-2/1
MAT A BNetzA-2/2
39
Es wird die Beweiserhebung zu den Abschnitten I. und
II. des Untersuchungsauftrags vorbereitet durch Beiziehung sämtlicher Organigramme, Organisationspläne,
Aktenpläne und Dateienverzeichnisse aller Organisationseinheiten der Bundesnetzagentur, die von den Abschnitten I. und II. des Untersuchungsauftrags erfasste
Aufgaben wahrnehmen, aus dem gesamten Untersuchungszeitraum seit dem 01.01.2001 gemäß § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie.
10.04.2014
MAT A BNetzA-3
A-Drs.
Inhalt des Beweisbeschlusses
Abs. 3 GG ersucht wird, dem 1. Untersuchungsausschuss mitzuteilen, welche Personen wann an Gesprächen des Bundesnachrichtendienstes und/oder des Bundeskanzleramtes mit Vertretern der National Security
Agency seit August 2013 teilgenommen haben, bei denen die Steuerung von Selektoren der NSA thematisiert
wurde (nicht jedoch solcher Gespräche, bei denen es in
Bezug auf NSA-Selektoren ausschließlich um die Frage
der Vorlage der Selektoren gegenüber dem 1. Untersuchungsausschuss ging).
2. durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf sonstige Weise gespeicherter Daten
oder sonstiger sächlicher Beweismittel, die im Zusammenhang der unter 1. genannten Gespräche seit 1. August 2013 im Bundesnachrichtendienst entstanden oder
in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind,
insb. auch solche zu den unter B.Ia. Nr. 5 des Untersuchungsauftrages genannten Fragen, gem. § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundeskanzleramt. Soweit Unterlagen
dazu bereits vorgelegt wurden, wird gebeten, sie im Zusammenhang nochmals vorzulegen beziehungsweise auf
im Zusammenhang vorgelegte Bestände unter Angabe
der jeweiligen Fundstelle zu verweisen. Um Vorlage bis
zum 6.12.2016 wird gebeten. Darüber hinaus wird
darum gebeten, VS-Vertraulich oder höher eingestufte
Unterlagen aus den jeweiligen Aktenbeständen auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten einzufügen und die eingestuften Unterlagen unter Angabe des
ursprünglichen Aktenzusammenhangs gesondert zu
übermitteln.
BNetzA1
BNetzA2
BNetzA3