Drucksache 18/12850

– 1808 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Datum des
Beweisbeschlusses

Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)

567

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843, 18/8683) durch Beiziehung
sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten oder sonstiger sächlicher Beweismittel des Bundesnachrichtendienstes zu
Besuchen des Chefs des Bundeskanzleramtes, des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes, des
Leiters der Abteilung 6 im Bundeskanzleramt sowie dessen Ständigen Vertreter und von Referatsleitern aus der
Abteilung 6 des Bundeskanzleramtes beim Bundesnachrichtendienst (Zentrale oder Außenstellen) seit Juni
2013, soweit diese Beweismittel Themen aus dem Bereich der Technischen Aufklärung betreffen, gem. § 18
Abs. 1 PUAG beim Bundeskanzleramt. Soweit Unterlagen dazu bereits vorgelegt wurden, wird gebeten, sie im
Zusammenhang nochmals vorzulegen beziehungsweise
auf im Zusammenhang vorgelegte Bestände zu verweisen. Um Vorlage bis zum 30.11.2016 wird gebeten. Darüber hinaus wird darum gebeten, VS-Vertraulich oder
höher eingestufte Unterlagen aus den jeweiligen Aktenbeständen auszusondern, entsprechende Leerblätter in
die Akten einzufügen und die eingestuften Unterlagen
unter Angabe des ursprünglichen Aktenzusammenhangs
gesondert zu übermitteln.

10.11.2016

MAT A BND-71

BND-72

568

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843, 18/8683) durch Beiziehung
sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher
Beweismittel des Bundesnachrichtendienstes zu Besuchen von Vertretern des Bundesnachrichtendienstes im
Bundeskanzleramt seit Juni 2013, soweit diese Beweismittel Themen aus dem Bereich der Technischen Aufklärung betreffen, gem. § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundeskanzleramt. Soweit Unterlagen dazu bereits vorgelegt wurden, wird gebeten, sie im Zusammenhang nochmals vorzulegen beziehungsweise auf im Zusammenhang vorgelegte Bestände zu verweisen. Um Vorlage bis
zum 30.11.2016 wird gebeten. Darüber hinaus wird
darum gebeten, VS-Vertraulich oder höher eingestufte
Unterlagen aus den jeweiligen Aktenbeständen auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten einzufügen und die eingestuften Unterlagen unter Angabe des
ursprünglichen Aktenzusammenhangs gesondert zu
übermitteln.

10.11.2016

MAT A BND-72

BND-73

570

24.11.2016

MAT A BND-73

Beweisbeschluss

A-Drs.

Inhalt des Beweisbeschlusses

solcher, die sich auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. v. 02.09.2014 (Bundestagsdrucksache 18/2474)beziehen und die seit 2012
im Bundesnachrichtendienst entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gem. § 18
Abs. 1 PUAG beim Bundeskanzleramt. Soweit Unterlagen dazu bereits vorgelegt wurden, wird gebeten, sie im
Zusammenhang nochmals vorzulegen beziehungsweise
auf im Zusammenhang vorgelegte Bestände zu verweisen. Um Vorlage bim zum 30.11.2016 wird gebeten.
Darüber hinaus wird darum gebeten, VS-vertraulich
oder höher eingestufte Unterlagen aus den jeweiligen
Aktenbeständen auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten einzufügen und die eingestuften Unterlagen unter Angabe des ursprünglichen Aktenzusammenhangs gesondert zu übermitteln.

BND-71

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843, 18/8683)
1. in dem das Bundeskanzleramt im Wege der Amtshilfe
gem. § 18 Abs. 4 PUAG in Verbindung mit Art. 44

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