Drucksache 18/12850
Beweisbeschluss
– 1804 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Datum des
Beweisbeschlusses
Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)
493
Es wird die Beweiserhebung vorbereitet zum gesamten
Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843) durch das
Ersuchen um Benennung aller Personen, die als Verbindungsbeamtin oder Verbindungsbeamter des BND zu
ETC oder ECC eingesetzt oder mit einer vergleichbaren
Aufgabe betraut waren, hilfsweise, falls eine so zu bezeichnende Funktion nicht wahrgenommen wurde, aller
Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des BND, die mit der
Leitung eines Referats oder einer größeren Organisationseinheit betraut waren und in dieser Funktion Kontakt
zu ETC oder ECC hatten, unter Angabe der Funktion,
des Zeitraums, der Gründe und des Umfangs dieser Kontakte, das gemäß § 18 Abs. 4 PUAG i. V. m. Art. 44
Abs. 3 GG gerichtet wird an das Bundeskanzleramt mit
der Bitte um Beantwortung bis zum 27.06.2016 – beziehungsweise im Falle der Beantwortung des hilfsweise
gestellten Ersuchens bis zum 26.08.2016.
09.06.2016
MAT A BND-58
494
Es wird die Beweiserhebung vorbereitet zum Erweiterungsteil des Untersuchungsauftrags (Drucksache
18/843) durch das Ersuchen um Benennung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes, die mit der Fragestellung der mit Beschluss des
Deutschen Bundestages vom 9. Juni 2016 erfolgten Erweiterung des Untersuchungsauftrags (Drucksache
18/8683), der Herausnahme von Selektoren aus der
BND-eigenen Erfassung insbesondere im August 2013,
befasst waren, das gemäß § 18 Abs. 4 PUAG i. V. m.
Art. 44 Abs. 3 GG gerichtet wird an das Bundeskanzleramt mit der Bitte um Beantwortung bis zum 27.06.2016.
09.06.2016
MAT A BND-59
495
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843 und 18/8683) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf
andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die Informationen enthalten zu den
Fragestellungen der mit Beschluss des Deutschen Bundestages vom 9. Juni 2016 erfolgten Erweiterung des
Untersuchungsauftrags und die im dort genannten Untersuchungszeitraum (Drucksache 18/8683) im Organisationsbereich des Bundesnachrichtendienstes entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gem. § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundeskanzleramt. Um Vorlage aller Unterlagen bis zum 26.08.2016
und gegebenenfalls sukzessive Teillieferung vorab wird
gebeten. Darüber hinaus wird darum gebeten, VS-Vertraulich oder höher eingestufte Unterlagen aus den jeweiligen Aktenbeständen auszusondern, entsprechende
Leerblätter in die Akten einzufügen und die eingestuften
Unterlagen unter Angabe des ursprünglichen Aktenzusammenhangs gesondert zu übermitteln.
09.06.2016
MAT A BND-60
MAT A BND-60/1
MAT A BND-60/2
MAT A BND-60/3
MAT A BND-60/4
MAT A BND-60/5
MAT A BND-60/6
A-Drs.
Inhalt des Beweisbeschlusses
sen und im Bundesnachrichtendienst im Untersuchungszeitraum entstanden oder in behördlichen Gewahrsam
genommen worden sind, gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim
Bundeskanzleramt. Es wird darum gebeten, die beigezogenen Beweismittel bis zum 5. Juli 2016 vorzulegen und
gegebenenfalls Teillieferungen vorab vorzulegen. Darüber hinaus wird darum gebeten, VS-Vertraulich oder
höher eingestufte Unterlagen aus den jeweiligen Aktenbeständen auszusondern, entsprechende Leerblätter in
die Akten einzufügen und die eingestuften Unterlagen
unter Angabe des ursprünglichen Aktenzusammenhangs
gesondert zu übermitteln.
BND-58
BND-59
BND-60