Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beweisbeschluss
– 1803 –
Drucksache 18/12850
Datum des
Beweisbeschlusses
Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)
459
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere
Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel bezüglich des in der Akte MAT A BND-46/2,
Tgb.-Nr. 212/15 geheim, Ordner 430, Bl. 171 genannten
Transportsystems und das jeweilige tägliche/monatliche
Volumen damit erfolgter Übermittlungen von Rohdaten,
Rohnachrichten und Metadaten an Dienststellen von 5Eyes-Staaten - gegebenenfalls einschließlich Zeitpunkt
der Einrichtung, Zweck, Funktionsweisen, (technische)
Kapazitäten, eingerichtete Zugriffs- bzw. Nutzungsbefugnisse für das Transportsystem - sowie über Aufsicht
und Kontrolle des Systems, die im Untersuchungszeitraum im Bundesnachrichtendienst entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gem.
§ 18 Abs. 1 PUAG beim Bundeskanzleramt. Um Vorlage der Unterlagen bis zum 29.02.2016 wird gebeten.
Darüber hinaus wird darum gebeten, VS-Vertraulich
oder höher eingestufte Unterlagen aus den jeweiligen
Aktenbeständen auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten einzufügen und die eingestuften Unterlagen unter Angabe des ursprünglichen Aktenzusammenhangs gesondert zu übermitteln.
28.01.2016
MAT A BND-55
473
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher
Akten, Dokumente, in Dateien oder auf sonstige Weise
gespeicherter Daten oder sonstiger sächlicher Beweismittel, die anlässlich und zur Dokumentation der Transporte von erfassten Daten zwischen den Standorten Köln
und Berlin des Bundesamtes für Verfassungsschutz für
die Erprobung von XKeyscore im Bundesnachrichtendienst entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, inkl. Dienstreise-Anträge, Reisekostenabrechnungen und Fahrtenbücher der eingesetzten Kuriere, sowie durch das Ersuchen um Benennung
der mit dem Transport betrauten Personen ggf. unter Angabe der Dienstnamen oder Kürzel und mit Angabe der
jeweiligen Dienstbezeichnung gem. § 18 Abs. 1 PUAG
bzw. gemäß § 18 Abs. 4 PUAG in Verbindung mit
Art. 44 Abs. 3 GG bei dem Bundeskanzleramt. Es wird
darum gebeten, die Beweismittel bis zum 19.05.2016
vorzulegen bzw. die Personen zu benennen und ggf.
Teillieferungen vorab vorzulegen. Darüber hinaus wird
darum gebeten, VS-Vertraulich oder höher eingestufte
Unterlagen aus den jeweiligen Aktenbeständen auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten einzufügen und die eingestuften Unterlagen unter Angabe des
ursprünglichen Aktenzusammenhangs gesondert zu
übermitteln.
28.04.2016
MAT A BND-56
489
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher
Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise
gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die sich mit den technischen Möglichkeiten zur Lokalisation bzw. Ortung von Personen unter Verwendung
von diesen zugeordneten Daten wie Mobilfunknummern, IMEI-Nummern und vergleichbaren Daten befas-
09.06.2016
MAT A BND-57
A-Drs.
Inhalt des Beweisbeschlusses
eingestufte Unterlagen aus den jeweiligen Aktenbeständen auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten einzufügen und die eingestuften Unterlagen unter
Angabe des ursprünglichen Aktenzusammenhangs gesondert zu übermitteln.
BND-55
BND-56
BND-57