Drucksache 18/12850

Beweisbeschluss

– 1802 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Datum des
Beweisbeschlusses

Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)

456

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher
Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise
gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die anlässlich und im Nachgang von Gesprächen
zum Informationsaustausch, von Konsultationen oder
Fachgesprächen zwischen dem Bundesnachrichtendienst und einem Nachrichtendienst der "Five-EyesStaaten" bzw. der Bundesregierung und Regierungen der
"Five-Eyes-Staaten" über Aufklärungsziele des Bundesnachrichtendienstes in den "Five-Eyes-Staaten" bzw. der
Nachrichtendienste der "Five-Eyes-Staaten" in Deutschland und die im Organisationsbereich des Bundesnachrichtendienstes im Untersuchungszeitraum entstanden
oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden
sind gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundeskanzleramt.
Es wird darum gebeten, die beigezogenen Beweismittel
bis zum 12. Februar 2016 vorzulegen und gegebenenfalls Teillieferungen vorab vorzulegen. Darüber hinaus
wird darum gebeten, VS-Vertraulich oder höher eingestufte Unterlagen aus den jeweiligen Aktenbeständen
auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten
einzufügen und die eingestuften Unterlagen unter Angabe des ursprünglichen Aktenzusammenhangs gesondert zu übermitteln.

14.01.2016

MAT A BND-53

458

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere
Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, aus denen rekonstruierbar ist bzw. sich
ergibt, auf welchen Strecken - im Bereich der Satelliten, Richtfunk- und Kabelerfassung - und zu welcher Zeit
der Bundesnachrichtendienst Telekommunikationsdaten
erfasst und Rohdaten, Rohnachrichten oder Metadaten
an Dienste der 5-Eyes-Staaten übermittelt (oder weiterbzw. ausgeleitet) hat und die im Untersuchungszeitraum
im Bundesnachrichtendienst entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gem. § 18
Abs. 1 PUAG beim Bundeskanzleramt. Um Vorlage der
Unterlagen bis zum 29.02.2016 wird gebeten. Darüber
hinaus wird darum gebeten, VS-Vertraulich oder höher

28.01.2016

A-Drs.

Inhalt des Beweisbeschlusses

f) Qari Yusuf (s. Bild v. 30.4.2014, http://bild.de/politik/ausland/bundeswehr/und-bnd-halfen-bei-toetungder-taliban-isaf-todesliste-afghanistan39139920.bild.html) vor ihrem mutmaßlichen Tod unmittelbar oder mittelbar an Sicherheitsbehörden der 5Eyes-Staaten übermittelt hat, gem. § 18 Abs. 1 PUAG
beim Bundeskanzleramt. Um Vorlage der Unterlagen bis
zum 28.01.2016 wird gebeten. Darüber hinaus wird
darum gebeten, VS-Vertraulich oder höher eingestufte
Unterlagen aus den jeweiligen Aktenbeständen auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten einzufügen und die eingestuften Unterlagen unter Angabe des
ursprünglichen Aktenzusammenhangs gesondert zu
übermitteln. Begründung: Die genannten Personen sind
nach Medienberichten durch den Einsatz von US-Drohnen getötet worden und hatten einen Bezug zu Deutschland, weil sie entweder (auch) die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen oder in Deutschland gelebt haben
bzw. weil nach Medienberichten deutsche Behörden Daten zu ihnen an ausländische Behörden übermittelt haben
sollen. Die Beiziehung der Unterlagen kann zur Aufklärung beitragen, inwiefern Stellen des Bundes in irgendeiner Weise an gezielten Tötungen durch Kampfdrohneneinsätze US-amerikanischer Stellen beteiligt waren.

BND-53

BND-54

MAT A BND-54
MAT A BND-54/1

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