Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beweisbeschluss
A-Drs.
– 1801 –
Inhalt des Beweisbeschlusses
Drucksache 18/12850
Datum des
Beweisbeschlusses
MAT A BND-50/5
MAT A BND-50/6
MAT A BND-50/7
sächlicher Beweismittel, die aus gemeinsamen Befragungen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus
Afghanistan, Pakistan, Jemen oder Somalia durch Mitarbeiter der Hauptstelle für Befragungswesen und Angehörige eines Nachrichtendienstes der "Five-Eyes-Staaten" herrühren und im Organisationsbereich des Bundesnachrichtendienstes zwischen dem 01.01.2009 und
31.12.2013 entstanden sind, gem. § 18 Abs. 1 PUAG
beim Bundeskanzleramt. Der Ausschuss ersucht darum,
solche Beweismittel prioritär vorzulegen, die sich auf
Befragte beziehen, die Thema der Besprechungen mit
den Partnerdiensten (Beispiele: MAT A BND-2/3f
(Tgb.-Nr. 144/15 geheim), Ordner 373, S. 26 oder S. 59)
waren.
BND-51
443
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch prioritäre Beiziehung
sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher
Beweismittel, die anlässlich von Übermittlungen bzw.
Ausleitungen - automatisiert oder nicht automatisiert von Metadaten, Verkehrsdaten, Rohdaten oder Rohnachrichten an einen Nachrichtendienst der Five-EyesStaaten zu Dokumentationszwecken im Sinne von § 19
BVerfSchG angefertigt wurden und die im Organisationsbereich des Bundesnachrichtendienstes im Untersuchungszeitraum entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundeskanzleramt. Es wird darum gebeten,
die beigezogenen Beweismittel bis zum 6. Januar 2016
vorzulegen und gegebenenfalls Teillieferungen vorab
vorzulegen. Darüber hinaus wird darum gebeten, VSVertraulich oder höher eingestufte Unterlagen aus den
jeweiligen Aktenbeständen auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten einzufügen und die eingestuften Unterlagen unter Angabe des ursprünglichen
Aktenzusammenhangs gesondert zu übermitteln. Begründung: Die Zeugin Polzin hat anlässlich ihrer Einvernahme durch den 1. Untersuchungsausschuss am
12.11.2015 bekundet, dass nach ihrer Kenntnis die dem
Bundesnachrichtendienst im Falle einer Übermittlung an
ausländische Nachrichtendienste obliegenden Dokumentationspflichten erfüllt worden seien (Vorläufiges
Stenografischen Protokoll vom 12.11.2015, Nr. 18/72 I,
S. 155 f.).
Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)
03.12.2015
MAT A BND-51
17.12.2015
MAT A BND-52
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten B.I. 14-17
des Untersuchungsauftrages (Drucksache 18/843) durch
Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien
oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger
Beweismittel des Bundesnachrichtendienstes, aus denen
hervorgeht, ob und ggf. welche Informationen - ebenso
die übermittelten Informationen selbst - Informationen
der Bundesnachrichtendienst im Untersuchungszeitraum zu den Personen
BND-52
450
a) Bünyamin Erdogan
b) Shabab Dashti (Shabab Dashti Sineh Sar)
c) Ahmad B. (s. für alle drei Personen http://investigativ.welt.de/20013/04/11/der-dschiadist aus-setterich)
d) Samir H. bzw. Samir Hattour (s.
http://www.taz.de/!5094714/, https://download.ebooks-helf.de/download/002/3120/71/L-X0002312071-0003183468.XHTML/index.xhtml) e) Patrick K. bzw. Patrick N. (s. http://www.moz.de/artikelansicht/dg/0/1/1234100)