Drucksache 18/12850
– 1800 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Datum des
Beweisbeschlusses
Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)
05.11.2015
MAT A BND-47
437
Es wird die Beweiserhebung zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843) vorbereitet durch
das Ersuchen um Benennung der im gesamten Untersuchungszeitraum nach Maßgabe folgender Kriterien in
Deutschland tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
von Angehörigen eines Nachrichtendienstes der FiveEyes-Staaten: Stellvertretende Leitung der Joint Sigint
Activity in Bad Aibling, Leitung der Special US Liaison
Activity Germany (SUSLAG), Kontaktbeamte und Ansprechpartner in der Air Base Ramstein, Kontaktbeamte
und Ansprechpartner der Leitung der Hauptstelle für Befragungswesen bei AFRICOM in Stuttgart, Kontaktbeamte und Ansprechpartner für die derzeit so genannten
Referate T2C und T2D und die jeweiligen Vorgängerreferate des Bundesnachrichtendienstes beim ETC Wiesbaden bzw. bei SUSLAG unter Angabe der jeweiligen
Dienstbezeichnung, des Tätigkeitszeitraums bzw. der
weiteren Verwendung nach den dazu im Organisationsbereich des Bundesnachrichtendienstes verfügbaren
Kenntnissen, das gemäß § 18 Abs. 4 PUAG in Verbindung mit Art. 44 Abs. 3 GG gerichtet wird an das Bundeskanzleramt.
12.11.2015
MAT A BND-48
BND-49
440
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere
Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die die allgemeine Weisungslage für den
BND im Untersuchungszeitraum ausweisen, nach der
sich die Übermittlung von Metadaten, Verkehrsdaten,
Geodaten oder sonstiger für die Lokalisierung von Personen bzw. ihren GSM-Mobiltelefonen geeigneten Daten an ausländische Stellen richtet, die im Organisationsbereich des Bundesnachrichtendienstes entstanden oder
in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind
und die nicht bereits aufgrund früherer Beweisbeschlüsse vorgelegt wurden, gem. § 18 Abs. 1 PUAG
beim Bundeskanzleramt.
12.11.2015
MAT A BND-49/1
MAT A BND-49/2
BND-50
442
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. 14-17 des
Untersuchungsauftrages (Drucksache 18/843) durch
Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien
oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger
25.11.2015
MAT A BND-50/1
MAT A BND-50/2
MAT A BND-50/3
MAT A BND-50/4
Beweisbeschluss
A-Drs.
Inhalt des Beweisbeschlusses
machen, die dem Ausschuss bereits vorgelegt wurden,
aber auch unter diesen Beweisbeschluss fallen.
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch das Ersuchen um Benennung der Personen aus dem Bereich des Bundesnachrichtendienstes, die
BND-47
BND-48
431
a) als Befragerinnen oder Befrager im Rahmen des Referates EAC des BND bzw. der HBW jeweils in den Jahren des Untersuchungszeitraumes die meisten Befragungen gemeinsam mit Mitarbeitern von Diensten der
„Five-Eyes“-Staaten durchgeführt haben,
b) die Außenstellen der HBW bzw. des Referates EAC
des BND geleitet haben, in deren Zuständigkeitsbereich
jeweils am 31. Oktober der Jahre des Untersuchungszeitraums die meisten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter
von Nachrichtendiensten der „Five-Eyes“-Staaten in das
Integrierte Befragungswesen eingebunden waren, das
gemäß § 18 Abs. 4 PUAG in Verbindung mit Art. 44
Abs. 3 GG gerichtet wird an das Bundeskanzleramt –
mit der Bitte um Beantwortung bis 09.11.2015.