Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/12850
der Vertreter der BfDI ausgeführt, er sehe das Beanstandungsverfahren als nach seinem Sinn und Zweck
abgeschlossen an. Der BND als geprüfte Behörde habe über das Bundeskanzleramt zu den durch die BfDI
ausgesprochenen Beanstandungen Stellung genommen. Die Erwiderung der BfDI auf diese Stellungnahme
sei dem Bundeskanzleramt seines Wissens am 19. September 2016 zugegangen.416 Der Vertreter des Bundeskanzleramts hat daraufhin mitgeteilt, er werde in die Wege leiten, dass die Stellungnahme des BND zu
den Beanstandungen der BfDI dem Ausschuss übermittelt wird.417 Am 27. September 2016 ist die Stellungnahme des BND in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingegangen. In seinem Übersendungsschreiben weist das Bundeskanzleramt darauf hin, dass die Übersendung ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht und nur zur Einsichtnahme in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages erfolge.418
Am 1. September 2016 ist auf der Internetplattform netzpolitik.org über die rechtliche Bewertung der BfDI
berichtet worden.419
416)
417)
418)
419)
Dr. Kremer, Protokoll-Nr. 109, S. 4.
Wolff, Protokoll-Nr. 109, S. 4.
Übersendungsschreiben des Bundeskanzleramts (ohne Anlagen VS-NfD – insoweit offen) zur Stellungnahme des BND, MAT A
BK- [sic!] (Tgb.-Nr. 281/16 – GEHEIM).
Netzpolitik.org vom 1. September 2016 “Geheimer Prüfbericht: Der BND bricht dutzendfach Gesetz und Verfassung – allein in
Bad Aibling (Updates)”.