Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beweisbeschluss
– 1797 –
Drucksache 18/12850
Datum des
Beweisbeschlusses
Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)
21.05.2015
MAT A BND-38
365
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I und II des
Untersuchungsauftrags (Drucksache 18/843) durch Vorrangige Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die darüber Auskunft
geben, wie (d. h. mit welchen Maßnahmen und Kriterien, von wem veranlasst, von wem kontrolliert und mit
welchem Ergebnis) im Bundesnachrichtendienst von einem Nachrichtendienst der Five-Eyes-Staaten übermittelte Selektoren darauf überprüft wurden, ob sie gegen
deutsche Ziele oder deutsche Interessen gerichtet waren
und wie letztere definiert wurden und die zwischen dem
1.1.2001 und dem 30.5.2013 im Organisationsbereich
des Bundesnachrichtendienstes entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, sofern
sie nicht auf zuvor ergangene Beweisbeschlüsse vorgelegt wurden, gem. § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundeskanzleramt.
21.05.2015
MAT A BND-39
376
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher
Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise
gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, aus denen hervorgeht, welche rechtlichen Überlegungen, Bewertungen, Begründungen und Entscheidungen hinsichtlich der Übermittlung von Metadaten bzw.
Verkehrsdaten aus Telekommunikationsüberwachungen
durch den Bundesnachrichtendienst an Dienste der 5Eyes-Staaten von Bundesbehörden vorgenommen wurden und die im Bundesnachrichtendienst seit dem 1. Januar 2001 entstanden oder in behördlichen Gewahrsam
genommen worden sind und nicht bereits aufgrund
11.06.2015
MAT A BND-40
A-Drs.
Inhalt des Beweisbeschlusses
Gewahrsam
genommen
worden
sind,
gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundeskanzleramt.
Es wird – im Anschluss an die Ergebnisse der Beweisaufnahme am 07.05.2015 – Beweis erhoben zu den Abschnitten I und II des Untersuchungsauftrags (Drucksache 18/843) durch Vorrangige Beiziehung
1. sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher
Beweismittel, die zur sogenannten „Ablehnungsdatei“
von einem Nachrichtendienst der Five-Eyes-Staaten
übermittelter Selektoren seit dem 01.01.2001 im Organisationsbereich des Bundesnachrichtendienstes entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen
worden sind,
BND-38
363
2. sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher
Beweismittel, die zu den seit dem 01.06.2013 vorgenommenen Prüfungen von einem Nachrichtendienst der
Five-Eyes-Staaten übermittelter Selektoren im Organisationsbereich des Bundesnachrichtendienstes entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind,
3. aller untergesetzlichen Vorschriften oder allgemeinen,
nicht nur für einen konkreten Einzelfall geltenden Weisungen im Bundesnachrichtendienst zum Umgang mit
von einem Nachrichtendienst der Five-Eyes-Staaten
übermittelten Selektoren, die seit dem 01.01.2001 im
Organisationsbereich des Bundesnachrichtendienstes
entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen
worden sind, gem. § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundeskanzleramt.
BND-39
BND-40