Drucksache 18/12850
Beweisbeschluss
– 1796 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Datum des
Beweisbeschlusses
Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)
-
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung aller beim
BND vorhandenen Unterlagen und Daten, die sich auf
die in der heutigen Veröffentlichung von SPIEGEL ONLINE („Überwachung: Neue Spionageaffäre erschüttert
BND“) angesprochenen Sachverhalte beziehen, gemäß
§ 18 Abs. 1 PUAG beim Bundeskanzleramt.
23.04.2015
MAT A BND-34
355
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843) durch das Ersuchen um
Vorrangige Benennung sämtlicher Personen, die mit
Vernichtungsverhandlungen und -anordnungen von Akten und Dokumenten – oder entsprechenden Vorgängen
bei Dateien oder auf andere Weise gespeicherten Daten
– und sonstigen sächlichen Beweismitteln von Nachweisen und Dokumentationen über den Einsatz von einem
Nachrichtendienst der Five-Eyes-Staaten übermittelter
und ausgesonderter Selektoren seit dem 01. Juni 2013
bis zum 07. Mai 2015 im Organisationsbereich des Bundesnachrichtendienstes befasst gewesen sind, das gemäß
§ 18 Abs. 4 PUAG i. V. m. Art. 44 Abs. 3 GG gerichtet
wird an das Bundeskanzleramt mit der Bitte um Beantwortung bis 18. Mai 2015.
07.05.2015
MAT A BND-35
MAT A BND-35/1
357
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I und II des
Untersuchungsauftrags (Drucksache 18/843) durch Vorrangige Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherte Daten und
sonstige sächliche Beweismittel, die zu Vernichtungsverhandlungen und -anordnungen von Akten und Dokumenten – oder entsprechenden Vorgängen bei Dateien
oder auf andere Weise gespeicherten Daten – und sonstigen sächlichen Beweismitteln von einem Nachrichtendienst der Five-Eyes-Staaten übermittelter und ausgesonderter Selektoren seit dem 01. Juni 2013 bis zum
07. Mai 2015 im Organisationsbereich des Bundesnachrichtendienstes entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundeskanzleramt.
07.05.2015
MAT A BND-36
07.05.2015
MAT A BND-37
MAT A BND-37/1
A-Drs.
Inhalt des Beweisbeschlusses
- der Dienstbezeichnung,
- des Zeitraums der Ausübung der jeweiligen Aufgabe,
- der Stellenkürzel,
- der jeweiligen Verwendungen.
BND-34
BND-35
BND-36
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrages (Drucksache 18/843) im
gestuften Verfahren zunächst durch das
BND-37
359
1. Ersuchen um Prioritäre Benennung sämtlicher einzelner Maßnahmen oder Operationen zur Erfassung von
Daten aus Telekommunikationsverkehren, soweit dafür
Selektoren eingesetzt werden sollten oder wurden, die
von einem Dienst der „Five-Eyes-Staaten“ zur Verfügung gestellt wurden und die vom Bundesnachrichtendienst seit dem 01.01.2001 konkret vorbereitet oder tatsächlich durchgeführt worden sind, das gemäß § 18
Abs. 4 PUAG i. V. m. Art. 44 Abs. 3 GG an das Bundeskanzleramt gerichtet wird mit der Bitte um Beantwortung bis zum 18.05.2015; und sodann durch
2. Prioritäre Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente,
in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten
und sonstiger sächlicher Beweismittel, die sich auf die
benannten Maßnahmen oder Operationen beziehen und
seit dem 01.01.2001 im Organisationsbereich des Bundesnachrichtendienstes entstanden oder in behördlichen