Drucksache 18/12850
II.

– 178 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Datenschutzrechtliche Kontrolle durch die BfDI

Auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)404 hat Sachverhalte mit
Bezug zum Untersuchungsgegenstand untersucht. Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss sie mit Beweisvorbereitungsbeschluss vom 10. April 2014405 und neun Beweisbeschlüssen aus dem Zeitraum vom
10. April 2014 bis 23. Juni 2016406 ersucht, ihm sächliche Beweismittel mit Bezug zum Untersuchungsgegenstand vorzulegen.
Insbesondere ist die BfDI während des Untersuchungsverfahrens mit der Kontrolle der BND-Außenstelle in
Bad Aibling befasst gewesen. Im Dezember 2013 hat sie dort einen Beratungs- und Kontrollbesuch durchgeführt, der im Oktober 2014 fortgesetzt worden ist.407 In der Zeit ab März 2015 hat sie einen sogenannten
Sachstandsbericht über ihren Besuch verfasst, in welchem sie den von ihr festgestellten Sachverhalt dargestellt hat. Mit Schreiben vom 21. September 2015 hat die BfDI dem Ausschuss diesen Sachstandsbericht
(Stand: 30. Juli 2015) übermittelt und darauf hingewiesen, dass er entsprechend bestimmter Vorgaben des
Bundeskanzleramts mit Schwärzungen versehen worden sei.408
Nach den zeugenschaftlichen Angaben der zuständigen Referatsleiterin der BfDI, MR’in Gabriele Löwnau,
hat die Feststellung des Sachverhalts ungewöhnlich lang gedauert, was auf der Komplexität der Prozesse in
Bad Aibling beruht hat.409
Später hat die BfDI eine rechtliche Bewertung des von ihr festgestellten Sachverhalts verfasst.410 Mit Schreiben vom 15. März 2016 hat sie diese Rechtsbewertung dem Bundeskanzleramt und dem Bundesnachrichtendienst sowie mit Schreiben vom 23. März 2016 dem Ausschuss und zeitgleich dem PKGr sowie der G 10Kommission zugeleitet.411
Unter dem 1. Juli 2016 haben die Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE.) und Dr. Konstantin von Notz
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) einen Antrag auf Beiziehung der Stellungnahme des Bundesnachrichtendienstes und des Bundeskanzleramtes zur rechtlichen Bewertung der BfDI gestellt.412 In der Beratungssitzung am 7. Juli 2016 ist darüber diskutiert worden, ob die Abstimmung über den Beiziehungsantrag verschoben werden solle.413 Der Vertreter des Bundeskanzleramts hat geäußert, aus Sicht der Bundesregierung sei
die rechtliche Bewertung eine noch laufende Angelegenheit. Es existiere eine Stellungnahme gegenüber der
BfDI, die Änderungen an deren Bericht zur Folge haben könne. Ihm sei nicht bekannt, ob die BfDI die Stellungnahme bereits geprüft habe.414 Daraufhin hat der Ausschuss die Beschlussfassung über den Beiziehungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frakionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vertagt.415 In der Beratungssitzung am 22. September 2016 hat
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Im Januar 2014 hat Andrea Voßhoff dieses Amt angetreten.
Beweisvorbereitungsbeschluss BfDI-3.
Beweisbeschlüsse BfDI-1, BfDI-2 und BfDI-4 bis BfDI-10.
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 27, 35, 55, 61.
Übersendungsschreiben der BfDI vom 21. September 2015 (ohne Anlagen VS-NfD – insoweit offen) zur Übersendung des Sachstandsberichts, MAT A BfDI-8/2 (Tgb.-Nr. 44/15 - STRENG GEHEIM).
Löwnau, Protokoll-Nr. 72 I, S. 35 f.
Rechtsbewertung, MAT A BfDI-8/5 (Tgb.-Nr. 242/16 - GEHEIM).
Übersendungsschreiben der BfDI vom 23. März 2016 (ohne Anlagen VS-NfD) zur Rechtsbewertung, MAT A BfDI-8/5 (Tgb.-Nr.
242/16 – GEHEIM).
A-Drs. 512.
Protokoll-Nr. 105 I, S. 6 ff.
Wolff, Protokoll-Nr. 105 I, S. 6.
Protokoll-Nr. 105 I, S. 8.

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