Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beweisbeschluss

– 1787 –

Drucksache 18/12850
Datum des
Beweisbeschlusses

Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)

40

Es wird die Beweiserhebung zu den Abschnitten I. und
II. des Untersuchungsauftrags vorbereitet durch Beiziehung sämtlicher Organigramme, Organisationspläne,
Aktenpläne und Dateienverzeichnisse aller Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie, die von den Abschnitten I. und II. des Untersuchungsauftrags erfasste Aufgaben wahrnehmen, aus
dem gesamten Untersuchungszeitraum seit dem
01.01.2001 gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

10.04.2014

MAT A BMWi-3a-d

169

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrages (Drucksache 18/843) durch
Prioritäre Beiziehung sämtlicher Leitungsvorlagen für
den Minister, Staatssekretäre und parlamentarische
Staatssekretäre sowie sämtlicher Sprechzettel für den
Minister, Staatssekretäre und parlamentarische Staatssekretäre für Präsidentenrunden, nachrichtendienstliche
Lagen und Staatssekretärsrunden, die die Fragestellungen der Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrages
betreffen und bei dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie seit dem 1.1.2001 entstanden sind, gem.
§ 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

03.07.2014

MAT A BMWi-4/1

25.09.2014

MAT A BMWi-5

09.10.2014

MAT A BMWi-6

A-Drs.

Inhalt des Beweisbeschlusses

1. Juni 2013 entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18 Abs. 1 PUAG
beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

BMWi-3

BMWi-4

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I und II des
Untersuchungsauftrags (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf
andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die
- die Fragestellungen der Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrags betreffen und
BMWi-5

211

- sich auf Sachverhalte beziehen, die in den Links
http://www.spiegel.de/media/media-34756.pdf
http://www.spiegel.de/media/media-34757.pdf
http://www.spiegel.de/media/media-34758.pdf gespeicherten und von Ausschuss gesicherten Dokumente angesprochen sind und
- die im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
im Untersuchungszeitraum entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18
Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie.

BMWi-6

235

Es wird der Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und
II. des Untersuchungsauftrages (Drucksache 18/843)
durch Prioritäre Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter
Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die sich
auf den im Artikel "Gedränge am Daten-Drehkreuz"
(Süddeutsche Zeitung vom 26. Juni 2014) geschilderten
Sachverhalt des Zugriffs auf Daten im Bereich des Internetknotens Frankfurt durch den BND und eine etwaige
Weitergabe dort gewonnener Daten an die NSA beziehen und die im Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie seit dem 1. Januar 2001 entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß
§ 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

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