Drucksache 18/12850
Beweisbeschluss
BMWi-7
– 1788 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)
A-Drs.
Inhalt des Beweisbeschlusses
Datum des
Beweisbeschlusses
266 neu
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I und II des
Untersuchungsauftrags (BT-Drs. 18/843) durch Prioritäre Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die sich auf weitere
Projekte kabelgestützter Erfassungsansätze des BND neben "Eikonal" - bei Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen in Deutschland beziehen, sofern
dort gewonnene Daten an einen Nachrichtendienst eines
Five-Eyes-Staates weitergegeben wurden, und die unmittelbar im Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie seit dem 1. Januar 2001 entstandenen oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß
§ 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
18.12.2014
MAT A BMWi-7
29.01.2015
MAT A BMWi-8
303
Es wird Beweis erhoben zu den Fragen I.13 und II.4 des
Untersuchungsauftrags (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf
andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die die Fragen I.13 und II.4 des Untersuchungsauftrags betreffen, und die im Untersuchungszeitraum bis zum 31. Mai 2013 unmittelbar im
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
29.01.2015
MAT A BMWi-9
550
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843, 18/8683) durch Beiziehung
sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf sonstige Weise gespeicherter Daten oder sonstiger sächlicher Beweismittel zu dem im Artikel „Fern bedient“ des
Magazins Der Spiegel vom 1. Dezember 2014 sowie im
Beitrag „BND findet Spionage-Zugang in Überwachungssystem – und schweigt“ des Fernseh-Magazins
FAKT vom 27. September 2016 geschilderten Vorgang,
die im Untersuchungszeitraum im Bundesministerium
20.10.2016
MAT A BMWi-10
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher
Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise
gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die Auskunft darüber geben,
1. welche Kenntnis Behörden des Bundes über solche
Vorhaben, Vorgehensweisen, Fähigkeiten und die
Durchführung entsprechender Maßnahmen durch einen
Nachrichtendienst der 5-Eyes-Staaten haben, oder
BMWi-8
296
2. ob und inwiefern Behörden des Bundes an solchen
Vorhaben, Vorgehensweisen oder der Durchführung
entsprechender Maßnahmen durch einen Nachrichtendienst der 5-Eyes-Staaten in irgendeiner Form beteiligt
waren oder entsprechende Soft- oder Hardware erhalten,
erprobt oder genutzt haben,
die in den unter dem Link http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/snowden-dokumente-nsa-attacken-aufssl-vpn-ssh-tor-a-1010553.html
gespeicherten und vom Ausschuss aufgrund von Beweisbeschluss Sek-13 vom 15.1.2015 gesicherten Dokumenten angesprochen sind – unabhängig von den dort
verwendeten Operations- oder Programmbezeichnungen, und die im Untersuchungszeitraum unmittelbar im
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
BMWi-9
BMWi10