Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beweisbeschluss
A-Drs.
– 1785 –
Inhalt des Beweisbeschlusses
Drucksache 18/12850
Datum des
Beweisbeschlusses
Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)
03.07.2014
MAT A BMVg-5/1a-e
MAT A BMVg-5/2
MAT A BMVg-5/3a-b
MAT A BMVg-5/4
25.09.2014
MAT A BMVg-6
29.01.2015
MAT A BMVg-7/1
MAT A BMVg-7/2
- die unmittelbar im Bundesministerium für Verteidigung im Untersuchungszeitraum entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gem.
§ 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium der Verteidigung.
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Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrages (Drucksache 18/843) durch
Prioritäre Beiziehung sämtlicher Leitungsvorlagen für
den Minister, Staatssekretäre und parlamentarische
Staatssekretäre sowie sämtlicher Sprechzettel für den
Minister, Staatssekretäre und parlamentarische Staatssekretäre für Präsidentenrunden, nachrichtendienstliche
Lagen und Staatssekretärsrunden, die die Fragestellungen der Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrages
betreffen und bei dem Bundesministerium der Verteidigung seit dem 1.1.2001 entstanden sind, gem. § 18
Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium der Verteidigung.
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I und II des
Untersuchungsauftrags (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf
andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die
- die Fragestellungen der Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrags betreffen und
- sich auf Sachverhalte beziehen, die in den Links
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http://www.spiegel.de/media/media-34756.pdf
http://www.spiegel.de/media/media-34757.pdf
http://www.spiegel.de/media/media-34758.pdf gespeicherten und von Ausschuss gesicherten Dokumente angesprochen sind und
- die unmittelbar im Bundesministerium der Verteidigung im Untersuchungszeitraum entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß
§ 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium der Verteidigung.
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher
Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise
gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die Auskunft darüber geben,
1. welche Kenntnis Behörden des Bundes über solche
Vorhaben, Vorgehensweisen, Fähigkeiten und die
Durchführung entsprechender Maßnahmen durch einen
Nachrichtendienst der 5-Eyes-Staaten haben, oder
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2. ob und inwiefern Behörden des Bundes an solchen
Vorhaben, Vorgehensweisen oder der Durchführung
entsprechender Maßnahmen durch einen Nachrichtendienst der 5-Eyes-Staaten in irgendeiner Form beteiligt
waren oder entsprechende Soft- oder Hardware erhalten,
erprobt oder genutzt haben,
die in den unter dem Link
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/snowdendokumente-nsa-attacken-auf-ssl-vpn-ssh-tor-a1010553.html
gespeicherten und vom Ausschuss aufgrund von Beweisbeschluss Sek-13 vom 15.1.2015 gesicherten Dokumenten angesprochen sind – unabhängig von den dort
verwendeten Operations- oder Programmbezeichnungen, und die im Untersuchungszeitraum unmittelbar im
Bundesministerium der Verteidigung entstanden oder in