Drucksache 18/12850

Beweisbeschluss

A-Drs.

– 1784 –

Inhalt des Beweisbeschlusses

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Datum des
Beweisbeschlusses

Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)

Magazins Der Spiegel vom 1. Dezember 2014 sowie im
Beitrag „BND findet Spionage-Zugang in Überwachungssystem – und schweigt“ des Fernseh-Magazins
FAKT vom 27. September 2016 geschilderten Vorgang,
die im Untersuchungszeitraum im Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz entstanden oder in
behördlichen Gewahr-sam genommen worden sind – soweit sie nicht bereits auf andere Beweisbeschlüsse vorgelegt wurden –, gem. § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Es
wird darum gebeten, die Beweismittel bis zum
15.11.2016 vorzulegen und ggf. Teillieferungen vorab
vorzulegen. Darüber hinaus wird darum gebeten, VSVertraulich oder höher eingestufte Unterlagen aus den
jeweiligen Aktenbeständen auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten einzufügen und die eingestuften Unterlagen unter Angabe des ursprünglichen
Aktenzusammenhangs gesondert zu übermitteln.

BMVg-1

BMVg-2

BMVg-3

BMVg-4

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrags mit Ausnahme der Fragen
I.13. bis I.15. und II.4 durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel,
die die Fragestellungen der Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrags mit Ausnahme der Fragen I.13. bis
I.15. und II.4 betreffen, und die unmittelbar im Bundesministerium der Verteidigung nach dem 1. Juni 2013
entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen
worden sind, gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium der Verteidigung.

10.04.2014

34

Es wird die Beweiserhebung zu den Abschnitten I. und
II. des Untersuchungsauftrags vorbereitet durch Beiziehung sämtlicher Organigramme, Organisationspläne,
Aktenpläne und Dateienverzeichnisse aller Organisationseinheiten des Bundesministeriums der Verteidigung,
die von den Abschnitten I. und II. des Untersuchungsauftrags erfasste Aufgaben wahrnehmen, aus dem gesamten Untersuchungszeitraum seit dem 01.01.2001 gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium der
Verteidigung.

10.04.2014

51

Es wird Beweis erhoben zu den Fragen I.14 bis I.17
durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die die Fragen I.14
bis I.17 des Untersuchungsauftrags betreffen, und die
unmittelbar im Bundesministerium der Verteidigung im
gesamten Untersuchungszeitraum seit dem 01.01.2001
entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen
worden sind, gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium der Verteidigung.

8

157

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I und II des
Untersuchungsauftrags (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf
andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die
- die Fragestellungen der Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrags betreffen und
- sich auf Sachverhalte beziehen, die in den unter dem
Link (A-Drs. 139) gespeicherten und vom Ausschuss gesicherten Dokumente angesprochen sind und

MAT A BMVg-1/1
MAT A BMVg-1/2
MAT A BMVg-1/3
MAT A BMVg-1/4
MAT A BMVg-1/5
MAT A BMVg-1/6
MAT A BMVg-1/7a-b
MAT A BMVg-1/8
MAT A BMVg-1/9

MAT A BMVg-2a-e

MAT A BMVg-3/1
MAT A BMVg-3/2
MAT A BMVg-3/4
10.04.2014

MAT A BMVg-3/5a-f
MAT A BMVg-3/6a-i
MAT A BMVg-3/7
MAT A BMVg-3/8

03.07.2014

MAT A BMVg-4/1 a-b
MAT A BMVg-4/2

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