Drucksache 18/12850

Beweisbeschluss

BMI-26

BMJV-1

BMJV-2

BMJV-3

BMJV-4

– 1782 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

A-Drs.

Inhalt des Beweisbeschlusses

Datum des
Beweisbeschlusses

549

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843, 18/8683) durch Beiziehung
sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf sonstige Weise gespeicherter Daten oder sonstiger sächlicher Beweismittel zu dem im Artikel „Fern bedient“ des
Magazins Der Spiegel vom 1. Dezember 2014 sowie im
Beitrag „BND findet Spionage-Zugang in Überwachungssystem – und schweigt“ des Fernseh-Magazins
FAKT vom 27. September 2016 geschilderten Vorgang,
die im Untersuchungszeitraum im Bundesministerium
des Innern entstanden oder in behördlichen Gewahrsam
genommen worden sind – soweit sie nicht bereits auf andere Beweisbeschlüsse vorgelegt wurden –, gem. § 18
Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium des Innern. Es
wird darum gebeten, die Beweismittel bis zum
15.11.2016 vorzulegen und ggf. Teillieferungen vorab
vorzulegen. Darüber hinaus wird darum gebeten, VSVertraulich oder höher eingestufte Unterlagen aus den
jeweiligen Aktenbeständen auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten einzufügen und die eingestuften Unterlagen unter Angabe des ursprünglichen
Aktenzusammenhangs gesondert zu übermitteln.

20.10.2016

12

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrags mit Ausnahme der Fragen
I.13. bis I.15. und II.4 durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel,
die die Fragestellungen der Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrags mit Ausnahme der Fragen I.13. bis
I.15. und II.4 betreffen, und die unmittelbar im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nach
dem 1. Juni 2013 entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

10.04.2014

38

Es wird die Beweiserhebung zu den Abschnitten I. und
II. des Untersuchungsauftrags vorbereitet durch Beiziehung sämtlicher Organigramme, Organisationspläne,
Aktenpläne und Dateienverzeichnisse aller Organisationseinheiten des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz, die von den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrags erfasste Aufgaben wahrnehmen, aus dem gesamten Untersuchungszeitraum seit
dem 01.01.2001 gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

10.04.2014

171

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrages (Drucksache 18/843) durch
Prioritäre Beiziehung sämtlicher Leitungsvorlagen für
den Minister, Staatssekretäre und parlamentarische
Staatssekretäre sowie sämtlicher Sprechzettel für den
Minister, Staatssekretäre und parlamentarische Staatssekretäre für Präsidentenrunden, nachrichtendienstliche
Lagen und Staatssekretärsrunden, die die Fragestellungen der Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrages
betreffen und bei dem Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz seit dem 1.1.2001 entstanden
sind, gem. § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz.

03.07.2014

Es wird Beweis erhoben zu den Fragen I.14. bis I.17 des
Untersuchungsauftrags (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf

25.09.2014

198

Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)

MAT A BMI-26

MAT A BMJV-1/1
MAT A BMJV-1/2

MAT A BMJV-2a-b

MAT A BMJV-3/1
MAT A BMJV-3/2
MAT A BMJV-3/3

MAT A BMJV 4/1
MAT A BMJV-4/2

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