Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beweisbeschluss
– 1781 –
Drucksache 18/12850
Datum des
Beweisbeschlusses
Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)
499
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843 und 18/8683) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf
andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die Informationen enthalten zu den
Fragestellungen der mit Beschluss des Deutschen Bundestages vom 9. Juni 2016 erfolgten Erweiterung des
Untersuchungsauftrags und die im dort genannten Untersuchungszeitraum (Drucksache 18/8683) unmittelbar
im Bundesministerium des Innern entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gem.
§ 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium des Innern.
Um Vorlage aller Unterlagen bis zum 26.08.2016 und
gegebenenfalls sukzessive Teillieferung vorab wird gebeten. Darüber hinaus wird darum gebeten, VS-Vertraulich oder höher eingestufte Unterlagen aus den jeweiligen Aktenbeständen auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten einzufügen und die eingestuften Unterlagen unter Angabe des ursprünglichen Aktenzusammenhangs gesondert zu übermitteln.
09.06.2016
MAT A BMI-23/1b
516
Es wird Beweis erhoben zur Frage B.I.14 des Untersuchungsauftrages (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung
sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher
Beweismittel, die im Zusammenhang mit den Befragungen von Ahmad Sidiqi in Bagram im Oktober 2010 (vgl.
Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 11.10.2010 –
„BND verhört deutschen Al-Quaida-Anhänger“) unmittelbar im Bundesministerium des Innern entstanden oder
in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind,
soweit sie die mögliche Beteiligung deutscher Stellen an
der Vorbereitung oder Durchführung der gezielten Tötung durch Kampfdrohneneinsatz zu Lasten der in BB
BfV-17 genannten Personen betreffen, insbesondere
durch eventuelle Ermöglichung der Kenntniserlangung
von US-Stellen bezogen auf Daten über diese Personen,
die zur Feststellung des Aufenthaltsortes der Getöteten
geeignet gewesen sein können, gem. § 18 Abs. 1 PUAG
beim Bundesministerium des Innern. Um Vorlage der
Unterlagen bis zum 22.8.2016 wird gebeten. Darüber
hinaus wird darum gebeten, VS-Vertraulich oder höher
eingestufte Unterlagen aus den jeweiligen Aktenbeständen auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten einzufügen und die eingestuften Unterlagen unter
Angabe des ursprünglichen Aktenzusammenhangs gesondert zu übermitteln.
07.07.2016
MAT A BMI-24
519
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843, 18/8683) indem das Bundesministerium des Innern gemäß § 18 Abs. 4 PUAG in
Verbindung mit Art. 44 Abs. 3 GG ersucht wird, die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern zu benennen,
die an den nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 11.10.2010 im Oktober 2010 stattgefundenen Befragungen von Ahmad Sidiqi in Bagram
teilgenommen haben,– mit der Bitte um Beantwortung
bis zum 01.08.2016.
07.07.2016
MAT A BMI-25
A-Drs.
Inhalt des Beweisbeschlusses
aus den jeweiligen Aktenbeständen auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten einzufügen und die
eingestuften Unterlagen unter Angabe des ursprünglichen Aktenzusammenhangs gesondert zu übermitteln.
BMI-23
BMI-24
BMI-25
MAT A BMI-23/1a