Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beweisbeschluss

A-Drs.

– 1779 –

Inhalt des Beweisbeschlusses

Drucksache 18/12850
Datum des
Beweisbeschlusses

Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)

gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die Auskunft darüber geben,
1. welche Kenntnis Behörden des Bundes über solche
Vorhaben, Vorgehensweisen, Fähigkeiten und die
Durchführung entsprechender Maßnahmen durch einen
Nachrichtendienst der 5-Eyes-Staaten haben, oder
2. ob und inwiefern Behörden des Bundes an solchen
Vorhaben, Vorgehensweisen oder der Durchführung
entsprechender Maßnahmen durch einen Nachrichtendienst der 5-Eyes-Staaten in irgendeiner Form beteiligt
waren oder entsprechende Soft- oder Hardware erhalten,
erprobt oder genutzt haben, die in den unter dem Link
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/snowdendokumente-nsa-attacken-auf-ssl-vpn-ssh-tor-a1010553.html
gespeicherten und vom Ausschuss aufgrund von Beweisbeschluss Sek-13 vom 15.1.2015 gesicherten Dokumenten angesprochen sind – unabhängig von den dort
verwendeten Operations- oder Programmbezeichnungen, und die im Untersuchungszeitraum unmittelbar im
Bundesministerium des Innern entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß
§ 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium des Innern.

BMI-15

BMI-16

BMI-17

BMI-18

Es wird Beweis erhoben zu den Fragen I.13 und II.4 des
Untersuchungsauftrags (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf
andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die die Fragen I.13 und II.4 des Untersuchungsauftrags betreffen, und die im Untersuchungszeitraum bis zum 31. Mai 2013 unmittelbar im
Bundesministerium des Innern entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß
§ 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium des Innern.

29.01.2015

306

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung aller Anlagen zu sämtlichen der Operation „Eikonal“ zu Grunde
liegenden Anordnungen bzw. Verlängerungen von Beschränkungsmaßnahmen nach § 5 Artikel 10-Gesetz, soweit diese sich auf die Bestimmung der Telekommunikationsbeziehungen oder der ausgewählten Übertragungswege beziehen, in denen leitungsgebundene, leitungsvermittelte oder paketvermittelte Verkehre geführt
wurden, gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium des Innern.

05.02.2015

333 neu

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrages (BT-Drs. 18/843) durch
Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien
oder auf sonstige Weise gespeicherter Daten oder sonstiger sachlicher Beweismittel, die den Bereich der Spionageabwehr und insbesondere auch die Fragestellungen
der Fragen I.10. und I.11. und II. mit Ausnahme der Fragen I.13. und II.4. des Untersuchungsauftrages betreffen
und die unmittelbar im Bundesministerium des Innern
nach dem 01. Januar 2001 und bis zum 30.05.2013 entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen
worden sind, gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium des Innern.

26.03.2015

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrages (BT-Drs. 18/843) durch
Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien

26.03.2015

300

337 neu

MAT A BMI-15/1
MAT A BMI-15/2a-b
MAT A BMI-15/3a-c
MAT A BMI-15/4

MAT A BMI-16

MAT A BMI-17/1a-d
MAT A BMI-17/2
MAT A BMI-17/2a-e
MAT A BMI-17/3

MAT A BMI-18

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