Drucksache 18/12850

– 1778 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Datum des
Beweisbeschlusses

Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)

233

Es wird der Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und
II. des Untersuchungsauftrages (Drucksache 18/843)
durch Prioritäre Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter
Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die sich
auf den im Artikel "Gedränge am Daten-Drehkreuz"
(Süddeutsche Zeitung vom 26. Juni 2014) geschilderten
Sachverhalt des Zugriffs auf Daten im Bereich des Internetknotens Frankfurt durch den BND und eine etwaige
Weitergabe dort gewonnener Daten an die NSA beziehen und die im Bundesministerium des Innern seit dem
1. Januar 2001 entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18 Abs. 1 PUAG
beim Bundesministerium des Innern.

09.10.2014

MAT A BMI-10

236

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrages (Drucksache 18/843) durch
Prioritäre Beiziehung der schriftlichen Anordnungen
und Verlängerungen des Bundesministeriums des Innern
zu denjenigen G 10-Maßnahmen des Bundesnachrichtendienstes am Netzknoten Frankfurt/Main, auf die sich
der Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 4. Oktober
2014 ("Codewort Eikonal") bezieht, gemäß § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundesministerium des Innern.

09.10.2014

MAT A BMI-11

255

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrags (BT-Drs 18/843) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder
auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger
sächlicher Beweismittel, die im Vorfeld oder in der
Nachbereitung zu den schriftlichen Anordnungen und
Verlängerungen des Bundesministeriums des Innern zu
denjenigen G10-Maßnahmen des Bundesnachrichtendienstes am Netzknoten Frankfurt/Main, auf die sich der
Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 4. Oktober
2014 („Codewort Eikonal“) bezieht, unmittelbar im
Bundesministerium des Innern im gesamten Untersuchungszeitraum seit dem 01.01.2001 entstanden oder in
behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, soweit sie bisher nicht vorgelegt wurden, gemäß § 18
Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium des Innern.

13.11.2014

MAT A BMI-12

BMI-13

268 neu

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I und II des
Untersuchungsauftrags (BT-Drs. 18/843) durch Prioritäre Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die sich auf weitere
Projekte kabelgestützter Erfassungsansätze des BND neben "Eikonal" - bei Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen in Deutschland beziehen, sofern
dort gewonnene Daten an einen Nachrichtendienst eines
Five-Eyes-Staates weitergegeben wurden, und die unmittelbar im Bundesministerium des Innern seit dem
1. Januar 2001 entstandenen oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundesministerium des Innern.

18.12.2014

MAT A BMI-13

BMI-14

292

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher
Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise

29.01.2015

MAT A BMI-14

Beweisbeschluss

A-Drs.

Inhalt des Beweisbeschlusses

zur Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß § 14 Abs. 1 des G 10 im Untersuchungszeitraums seit 1. Januar 2001 gemäß § 18 Abs. 1 PUAG
beim Bundesministerium des Innern.

BMI-10

BMI-11

BMI-12

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