Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

– 1777 –

Drucksache 18/12850

A-Drs.

Inhalt des Beweisbeschlusses

Datum des
Beweisbeschlusses

31

Es wird die Beweiserhebung zu den Abschnitten I. und
II. des Untersuchungsauftrags vorbereitet durch Beiziehung sämtlicher Organigramme, Organisationspläne,
Aktenpläne und Dateienverzeichnisse aller Organisationseinheiten des Bundesministeriums des Innern, die
von den Abschnitten I. und II. des Untersuchungsauftrags erfasste Aufgaben wahrnehmen, aus dem gesamten
Untersuchungszeitraum seit dem 01.01.2001 gemäß
§ 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium des Innern.

10.04.2016

BMI-5

während der Sitzung - mündlich

26.06.2014

BMI-6

154

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I und II des
Untersuchungsauftrags (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf
andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die die Fragestellungen der Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrags betreffen
und
- sich auf Sachverhalte beziehen, die in den unter dem
Link (A-Drs. 139) gespeicherten und vom Ausschuss gesicherten Dokumente angesprochen sind und
- die unmittelbar im Bundesministerium des Innern im
Untersuchungszeitraum entstanden oder in behördlichen
Gewahrsam genommen worden sind, gem. § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundesministerium des Innern.

03.07.2014

163

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrages (Drucksache 18/843) durch
Prioritäre Beiziehung sämtlicher Leitungsvorlagen für
den Minister, Staatssekretäre und parlamentarische
Staatssekretäre sowie sämtlicher Sprechzettel für den
Minister, Staatssekretäre und parlamentarische Staatssekretäre für Präsidentenrunden, nachrichtendienstliche
Lagen und Staatssekretärsrunden, die die Fragestellungen der Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrages
betreffen und bei dem Bundesministerium des Innern
seit dem 1.1.2001 entstanden sind, gem. § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundesministerium des Innern.

03.07.2014

Beweisbeschluss

BMI-4

BMI-7

Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)

MAT A BMI-4a-i

MAT A BMI-5/1
MAT A BMI-5/2

MAT A BMI-6

MAT A BMI-7/1a-l
MAT A BMI-7/2a-r

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I und II des
Untersuchungsauftrags (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf
andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die
- die Fragestellungen der Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrags betreffen und
BMI-8

206

- sich auf Sachverhalte beziehen, die in den Links
http://www.spiegel.de/media/media-34756.pdf
http://www.spiegel.de/media/media-34757.pdf
http://www.spiegel.de/media/media-34758.pdf gespeicherten und von Ausschuss gesicherten Dokumente angesprochen sind und

25.09.2014

MAT A BMI-8

09.10.2014

MAT A BMI-9

- die unmittelbar im Bundesministerium des Innern im
Untersuchungszeitraum entstanden oder in behördlichen
Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundesministerium des Innern.

BMI-9

230 neu

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch prioritäre Beiziehung
der Berichte des Bundesministeriums des Innern über
die Durchführung des Gesetzes zu Artikel 10 GG (G 10)

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