Drucksache 18/12850

Beweisbeschluss

BKA-3

– 1776 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

A-Drs.

Inhalt des Beweisbeschlusses

Datum des
Beweisbeschlusses

515

Es wird Beweis erhoben zur Frage B.I.14 des Untersuchungsauftrages (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung
sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher
Beweismittel, die im Zusammenhang mit den Befragungen von Ahmad Sidiqi in Bagram im Oktober 2010 (vgl.
Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 11.10.2010 –
„BND verhört deutschen Al-Quaida-Anhänger“) im
Bundeskriminalamt entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, soweit sie die mögliche Beteiligung deutscher Stellen an der Vorbereitung
oder Durch-führung der gezielten Tötung durch Kampfdrohneneinsatz zu Lasten der in BB BfV-17 genannten
Personen betreffen, insbesondere durch eventuelle Ermöglichung der Kenntniserlangung von US-Stellen bezogen auf Daten über diese Personen, die zur Feststellung des Aufenthaltsortes der Getöteten geeignet gewesen sein können gem. § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium des Innern. Um Vorlage der Unterlagen bis
zum 22.8.2016 wird gebeten. Darüber hinaus wird
darum gebeten, VS-Vertraulich oder höher eingestufte
Unterlagen aus den jeweiligen Aktenbeständen auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten einzufügen und die eingestuften Unterlagen unter Angabe des
ursprünglichen Aktenzusammenhangs gesondert zu
übermitteln.

07.07.2016

5

Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrags mit Ausnahme der Fragen
I.13. bis I.15. und II.4 durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel,
die die Fragestellungen der Abschnitte I. und II. des Untersuchungsauftrags mit Ausnahme der Fragen I.13. bis
I.15. und II.4 betreffen, und die unmittelbar im Bundesministerium des Innern nach dem 1. Juni 2013 entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium des Innern.

Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)

MAT A BKA-3

MAT A BMI-1/1a-t

BMI-1

MAT A BMI-1/2
MAT A BMI-1/3
MAT A BMI-1/4
MAT A BMI-1/5
10.04.2014

MAT A BMI-1/6
MAT A BMI-1/7a-m
MAT A BMI-1/8a-h
MAT A BMI-1/9a-k
MAT A BMI-1/10a-s
MAT A BMI-1/11

BMI-2

19 neu

Es wird Beweis erhoben zu den Fragen I.14 bis I.17
durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die die Fragen I.14
bis I.17 des Untersuchungsauftrags betreffen, und die
unmittelbar im Bundesministerium des Innern im gesamten Untersuchungszeitraum seit dem 01.01.2001 entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen
worden sind, gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium des Innern.

MAT A BMI-2/1a-c
MAT A BMI-2/2a-d
10.04.2014

MAT A BMI-2/3a-g
MAT A BMI-2/4a-c
MAT A BMI-2/5
MAT A BMI-2/6

MAT A BMI-3/1

BMI-3

22

Es wird Beweis erhoben zu den Fragen I.13 bis II.4
durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die die Fragen I.13
bis II.4 des Untersuchungsauftrags betreffen, und die unmittelbar im Bundesministerium des Innern nach dem
1. Juni 2013 entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18 Abs. 1 PUAG
beim Bundesministerium des Innern.

MAT A BMI-3/2
MAT A BMI-3/3
MAT A BMI3/4
10.04.2014

MAT A BMI-3/5a-c
MAT A BMI-3/6a-c
MAT A BMI-3/7a-e
MAT A BMI-3/8a-h
MAT A BMI-3/9

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