Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beweisbeschluss
A-Drs.
– 1775 –
Inhalt des Beweisbeschlusses
Drucksache 18/12850
Datum des
Beweisbeschlusses
Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten B.I.14-17
des Untersuchungsauftrages (Drucksache 18/843)durch
Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien
oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger
sächlicher Beweismittel des Bundeskriminalamtes, aus
denen hervorgeht, ob und ggf. welche Informationen –
ebenso die übermittelten Informationen selbst – das
Bundeskriminalamt im Untersuchungszeitraum zu den
Personen
a) Bünyamin Erdogan Shabab Dashti (Shabab Dashti Sineh Sar)
b) Ahmad B. (s. für alle drei Personen http://investigativ.welt.de/2013/04/11/der-dschihadist-aus-setterich)
c)
Samir
H. bzw.
Samir Hattour
(s.
http://www.taz.de/!5094714/,
https://download.ebookshelf.de/download/0002/3120/71/L-X0002312071-0003183468.XHTML/index.xhtml)Patrick
K. bzw. Patrick N. (s. http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1234100)
BKA-1
BKA-2
449
498
d)
Qari
Yusuf
(s.
Bild
v.
30.4.2014,
http://www.bild.de/politik/ausland/bundeswehr/undbnd-halfen-bei-toetung-der-taliban-isaf-todesliste-afghanistan-39139920.bild.html)vor ihrem mutmaßlichen
Tod unmittelbar oder mittelbar an Sicherheitsbehörden
der 5-Eyes-Staaten übermittelt hat ,gem. § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundesministerium des Innern. Um Vorlage der Unterlagen bis zum 28.01.2016 wird gebeten.
Darüber hinaus wird darum gebeten, VS-Vertraulich
oder höher eingestufte Unterlagen aus den jeweiligen
Aktenbeständen auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten einzufügen und die eingestuften Unterlagen unter Angabe des ursprünglichen Aktenzusammenhangs gesondert zu übermitteln. Begründung: Die
genannten Personen sind nach Medienberichten durch
den Einsatz von US-Drohnen getötet worden und hatten
einen Bezug zu Deutschland, weil sie entweder (auch)
die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen oder in
Deutschland gelebt haben bzw. weil nach Medienberichten deutsche Behörden Daten zu ihnen an ausländische
Behörden übermittelt haben sollen. Die Beiziehung der
Unterlagen kann zur Aufklärung beitragen, inwiefern
Stellen des Bundes in irgendeiner Weise an gezielten Tötungen durch Kampfdrohneneinsätze US-amerikanischer Stellen beteiligt waren.
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843 und 18/8683) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf
andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die Informationen enthalten zu den
Fragestellungen der mit Beschluss des Deutschen Bundestages vom 9. Juni 2016 erfolgten Erweiterung des
Untersuchungsauftrags und die im dort genannten Untersuchungszeitraum (Drucksache 18/8683) im Organisationsbereich des Bundeskriminalamtes entstanden
oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden
sind, gem. § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundesministerium
des Innern. Um Vorlage aller Unterlagen bis zum
26.08.2016 und gegebenenfalls sukzessive Teillieferung
vorab wird gebeten. Darüber hinaus wird darum gebeten,
VS-Vertraulich oder höher eingestufte Unterlagen aus
den jeweiligen Aktenbeständen auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten einzufügen und die eingestuften Unterlagen unter Angabe des ursprünglichen
Aktenzusammenhangs gesondert zu übermitteln.
MAT A BKA-1a
MAT A BKA-1b
09.06.2016
MAT A BKA-2