Drucksache 18/12850

Beweisbeschluss

– 1774 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Datum des
Beweisbeschlusses

Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)

569

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843, 18/8683) durch Beiziehung
sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten oder sonstiger sächlicher Beweismittel des Bundeskanzleramtes zu Besuchen
von Vertretern des Bundesnachrichtendienstes im Bundeskanzleramt seit Juni 2013, soweit diese Beweismittel
Themen aus dem Bereich der Technischen Aufklärung
betreffen, gem. § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundeskanzleramt. Soweit Unterlagen dazu bereits vorgelegt wurden,
wird darum gebeten, sie im Zusammenhang nochmals
vorzulegen beziehungsweise auf im Zusammenhang
vorgelegte Bestände zu verweisen. Um Vorlage bis zum
30.11.2016 wird gebeten. Darüber hinaus wird darum
gebeten, VS-Vertraulich oder höher eingestufte Unterlagen aus den jeweiligen Aktenbeständen auszusondern,
entsprechende Leerblätter in die Akten einzufügen und
die eingestuften Unterlagen unter Angabe des ursprünglichen Aktenzusammenhangs gesondert zu übermitteln.

10.11.2016

MAT A BK-45

571

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843, 18/8683) durch Beiziehung
sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf sonstige Weise gespeicherter Daten oder sonstiger sächlicher Beweismittel, die im Zusammenhang von Gesprächen des Bundesnachrichtendienstes und/oder des Bundeskanzleramtes mit Vertretern der National Security
Agency seit August 2013, bei denen die Steuerung von
Selektoren der NSA thematisiert wurde (nicht jedoch
solcher Gespräche, bei denen es in Bezug auf NSA-Selektoren ausschließlich um die Frage der Vorlage der Selektoren gegenüber dem 1. Untersuchungsausschuss
ging), seit 1. August 2013 im Bundeskanzleramt entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, insb. auch solche zu den unter B. Ia. Nr. 5 des
Untersuchungsauftrages genannten Fragen, gem. § 18
Abs. 1 PUAG beim Bundeskanzleramt. Soweit Unterlagen dazu bereits vorgelegt wurden, wird gebeten, sie im
Zusammenhang nochmals vorzulegen beziehungsweise
auf im Zusammenhang vorgelegte Bestände unter Angabe der jeweiligen Fundstelle zu verweisen. Um Vorlage bis zum 6.12.2016 wird gebeten. Darüber hinaus
wird darum gebeten, VS-Vertraulich oder höher eingestufte Unterlagen aus den jeweiligen Aktenbeständen
auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten
einzufügen und die eingestuften Unterlagen unter Angabe des ursprünglichen Aktenzusammenhangs gesondert zu übermitteln.

24.11.2016

MAT A BK-46

572

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843, 18/8683) durch Verlangen
auf Vorlage und Auslieferung des jeweiligen TagesAuszugs aus dem Terminkalender des damaligen Chefs
des Bundeskanzleramtes Ronald Pofalla bezüglich der
Tage, an denen im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober
2013 Treffen mit dem damaligen Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, Gerhard Schindler, stattgefunden haben, gemäß § 29 Abs. 1 PUAG durch Herrn
Ronald Pofalla binnen 10 Tagen nach Zustellung, diesem zuzustellen an seiner Arbeitsstelle Deutsche
Bahn AG – Vorstand – , Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin

24.11.2016

MAT A BK-47

A-Drs.

Inhalt des Beweisbeschlusses

einzufügen und die eingestuften Unterlagen unter Angabe des ursprünglichen Aktenzusammenhangs gesondert zu übermitteln.

BK-45

BK-46

BK-47

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