Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beweisbeschluss

– 1773 –

Drucksache 18/12850
Datum des
Beweisbeschlusses

Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)

560

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843, 18/8683) durch Beiziehung
des jeweiligen Tages-Auszugs aus dem Terminkalender
des Leiters der Abteilung 6 im Bundeskanzleramt, Günter Heiß, bezüglich der Tage, an denen im Zeitraum vom
1. Juli bis 31. Oktober 2013 Treffen mit dem damaligen
Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, Gerhard
Schindler, stattgefunden haben, gem. § 18 Abs. 1 PUAG
beim Bundeskanzleramt. Es wird darum gebeten, die Beweismittel bis zum 15.11.2016 vorzulegen.

20.10.2016

MAT A BK-42

565

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843, 18/8683) durch Beiziehung
sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf sonstige Weise gespeicherter Daten oder sonstiger sächlicher Beweismittel, die sich auf die in den Artikeln "Beifang im Netz" (Der Spiegel v. 18.08.2014) und "So ein
Zufall aber auch" (Süddeutsche Zeitung v. 16.08.2014)
dargestellten Sachverhalte im Zusammenhang mit der
Erfassung von Telekommunikation von US-Regierungsmitgliedern beziehen, einschließlich solcher zu etwaigen
Sachstandsberichten und (An-)Weisungen des Bundeskanzleramtes und des Bundesnachrichtendienstes sowie
solcher, die sich auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. v. 02.09.2014 (Bundestagsdrucksache 18/2474)beziehen und die seit 2012
im Bundeskanzleramt entstanden oder in behördlichen
Gewahrsam genommen worden sind, gem. § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundeskanzleramt. Soweit Unterlagen
dazu bereits vorgelegt wurden, wird gebeten, sie im Zusammenhang nochmals vorzulegen beziehungsweise auf
im Zusammenhang vorgelegte Bestände zu verweisen.
Um Vorlage bim zum 30.11.2016 wird gebeten. Darüber
hinaus wird darum gebeten, VS-vertraulich oder höher
eingestufte Unterlagen aus den jeweiligen Aktenbeständen auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten einzufügen und die eingestuften Unterlagen unter
Angabe des ursprünglichen Aktenzusammenhangs gesondert zu übermitteln.

10.11.2016

MAT A BK-43

566

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843, 18/8683) durch Beiziehung
sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten oder sonstiger sächlicher Beweismittel des Bundeskanzleramtes zu Besuchen
des Chefs des Bundeskanzleramtes, des Beauftragten für
die Nachrichtendienste des Bundes, des Leiters der Abteilung 6 im Bundeskanzleramt sowie dessen Ständigen
Vertreter und von Referatsleitern aus der Abteilung 6
des Bundeskanzleramtes beim Bundesnachrichtendienst
(Zentrale oder Außenstellen) seit Juni 2013, soweit diese
Beweismittel Themen aus dem Bereich der Technischen
Aufklärung betreffen, gem. § 18 Abs. 1 PUAG beim
Bundeskanzleramt. Soweit Unterlagen dazu bereits vorgelegt wurden, wird gebeten, sie im Zusammenhang
nochmals vorzulegen beziehungsweise auf im Zusammenhang vorgelegte Bestände zu verweisen. Um Vorlage bis zum 30.11.2016 wird gebeten. Darüber hinaus
wird darum gebeten, VS-Vertraulich oder höher eingestufte Unterlagen aus den jeweiligen Aktenbeständen
auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten

10.11.2016

MAT A BK-44

A-Drs.

Inhalt des Beweisbeschlusses

1. Juli bis 31. Oktober 2013 Treffen mit dem damaligen
Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, Gerhard
Schindler, stattgefunden haben, gem. § 18 Abs. 1 PUAG
beim Bundeskanzleramt. Es wird darum gebeten, die Beweismittel bis zum 15.11.2016 vorzulegen.

BK-42

BK-43

BK-44

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