Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beweisbeschluss
– 1771 –
Drucksache 18/12850
Datum des
Beweisbeschlusses
Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)
520
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843, 18/8683) indem das Bundeskanzleramt gemäß § 18 Abs. 4 PUAG in Verbindung mit
Art. 44 Abs. 3 GG ersucht wird, die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes zu benennen, die an den nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom
11.10.2010 im Oktober 2010 stattgefundenen Befragungen von Ahmad Sidiqi in Bagram teilgenommen haben,
– mit der Bitte um Beantwortung bis zum 01.08.2016.
07.07.2016
MAT A BK-35
495
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843 und 18/8683) durch Beiziehung
sämtlicher vom Bundeskanzleramt oder dem Bundesnachrichtendienst erstellten Dokumentationen und Informationen zu den dem 1. Untersuchungsausschuss
vorliegenden Selektoren.
08.09.2016
MAT A BK-36
543
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843 und 18/8683) gem. § 18
Abs. 1 PUAG durch Prioritäre Beiziehung sämtlicher
Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise
gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die sich auf die Unterrichtung des Chefs des Bundeskanzleramtes durch den BND-Präsidenten Ende Oktober
2013 über die Selektorenproblematik und die dabei erörterten Fragen beziehen und die im Bundeskanzleramt im
Zeitraum Oktober 2013 bis 15. März 2015 entstandenen
oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden
sind - soweit sie nicht bereits vorgelegt wurden - gem.
§ 18 Abs. 1 PUAG beim Bundeskanzleramt. Um Vorlage der Unterlagen bis zum 10. Oktober 2016 wird gebeten. Ebenso wird darum gebeten zu erklären, ob Unterlagen aus dem genannten Zeitraum vernichtet wurden
oder aus anderen Gründen nicht mehr vorgelegt werden
können. Darüber hinaus wird darum gebeten, VS-Vertraulich oder höher eingestufte Unterlagen aus den jeweiligen Aktenbeständen auszusondern, entsprechende
Leerblätter in die Akten einzufügen und die eingestuften
Unterlagen unter Angabe des ursprünglichen Aktenzusammenhangs gesondert zu übermitteln.
29.09.2016
MAT A BK-37
547
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843, 18/8683) durch Beiziehung
sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf sonstige Weise gespeicherter Daten oder sonstiger sächlicher Beweismittel zu dem im Artikel „Fern bedient“ des
Magazins Der Spiegel vom 1. Dezember 2014 sowie im
Beitrag „BND findet Spionage-Zugang in Überwachungssystem – und schweigt“ des Fernseh-Magazins
FAKT vom 27. September 2016 geschilderten Vorgang,
die im Untersuchungszeitraum im Bundeskanzleramt
entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen
worden sind – soweit sie nicht bereits auf andere Beweisbeschlüsse vorgelegt wurden –, gem. § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundeskanzleramt. Es wird darum gebeten,
die Beweismittel bis zum 15.11.2016 vorzulegen und
ggf. Teil-lieferungen vorab vorzulegen. Darüber hinaus
20.10.2016
MAT A BK-38
A-Drs.
Inhalt des Beweisbeschlusses
22.8.2016 wird gebeten. Darüber hinaus wird darum gebeten, VS-Vertraulich oder höher eingestufte Unterlagen
aus den jeweiligen Aktenbeständen auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten einzufügen und die
eingestuften Unterlagen unter Angabe des ursprünglichen Aktenzusammenhangs gesondert zu übermitteln.
BK-35
BK-36
BK-37
BK-38