Drucksache 18/12850

Beweisbeschluss

A-Drs.

– 1770 –

Inhalt des Beweisbeschlusses

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Datum des
Beweisbeschlusses

Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)

09.06.2016

MAT A BK-31

Aktenbeständen auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten einzufügen und die eingestuften Unterlagen unter Angabe des ursprünglichen Aktenzusammenhangs gesondert zu übermitteln.

BK-31

BK-32

BK-34

490

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher
Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise
gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die sich mit den technischen Möglichkeiten zur Lokalisation bzw. Ortung von Personen unter Verwendung
von diesen zugeordneten Daten wie Mobilfunknummern, IMEI-Nummern und vergleichbaren Daten befassen und im Bundeskanzleramt im Untersuchungszeitraum entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim
Bundeskanzleramt. Es wird darum gebeten, die beigezogenen Beweismittel bis zum 5. Juli 2016 vorzulegen und
gegebenenfalls Teillieferungen vorab vorzulegen. Darüber hinaus wird darum gebeten, VS-Vertraulich oder
höher eingestufte Unterlagen aus den jeweiligen Aktenbeständen auszusondern, entsprechende Leerblätter in
die Akten einzufügen und die eingestuften Unterlagen
unter Angabe des ursprünglichen Aktenzusammenhangs
gesondert zu übermitteln.

496

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843 und 18/8683) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf
andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die Informationen enthalten zu den
Fragestellungen der mit Beschluss des Deutschen Bundestages vom 9. Juni 2016 erfolgten Erweiterung des
Untersuchungsauftrags und die im dort genannten Untersuchungszeitraum (Drucksache 18/8683) unmittelbar
im Bundeskanzleramt entstanden oder in behördlichen
Gewahrsam genommen worden sind, gem. § 18 Abs. 1
PUAG beim Bundeskanzleramt. Um Vorlage aller Unterlagen bis zum 26.08.2016 und gegebenenfalls sukzessive Teillieferung vorab wird gebeten. Darüber hinaus
wird darum gebeten, VS-Vertraulich oder höher eingestufte Unterlagen aus den jeweiligen Aktenbeständen
auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten
einzufügen und die eingestuften Unterlagen unter Angabe des ursprünglichen Aktenzusammenhangs gesondert zu übermitteln.

09.06.2016

Es wird Beweis erhoben zur Frage B.I.14 des Untersuchungsauftrages (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung
sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher
Beweismittel, die im Zusammenhang mit den Befragungen von Ahmad Sidiqi in Bagram im Oktober 2010 (vgl.
Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 11.10.2010 –
„BND verhört deutschen Al-Quaida-Anhänger“) unmittelbar im Bundeskanzleramt entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, soweit sie
die mögliche Beteiligung deutscher Stellen an der Vorbereitung oder Durchführung der gezielten Tötung durch
Kampfdrohneneinsatz zu Lasten der in BB BfV-17 genannten Personen betreffen, insbesondere durch eventuelle Ermöglichung der Kenntniserlangung von US-Stellen bezogen auf Daten über diese Personen, die zur
Feststellung des Aufenthaltsortes der Getöteten geeignet
gewesen sein können, gem. § 18 Abs. 1 PUAG beim
Bundeskanzleramt. Um Vorlage der Unterlagen bis zum

07.07.2016

518

MAT A BK-32
MAT A BK-32/1
MAT A BK-32/2
MAT A BK-32/3
MAT A BK-32/4
MAT A BK-32/5
MAT A BK-32/6

MAT A BK-34
MAT A BK-34 neu

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