Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beweisbeschluss
A-Drs.
– 1769 –
Inhalt des Beweisbeschlusses
Drucksache 18/12850
Datum des
Beweisbeschlusses
Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)
weiteren Verwendung nach den dazu im Bundeskanzleramt verfügbaren Kenntnissen, das gemäß § 18 Abs. 4
PUAG in Verbindung mit Art. 44 Abs. 3 GG gerichtet
wird an das Bundeskanzleramt.
BK-28
BK-29
BK-30
439
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843) durch Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere
Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die die allgemeine Weisungslage für den
BND im Untersuchungszeitraum ausweisen, nach der
sich die Übermittlung von Metadaten, Verkehrsdaten,
Geodaten oder sonstiger für die Lokalisierung von Personen bzw. ihren GSM-Mobiltelefonen geeigneten Daten an ausländische Stellen richtet, die im Bundeskanzleramt entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind und die nicht bereits aufgrund
früherer Beweisbeschlüsse vorgelegt wurden, gem. § 18
Abs. 1 PUAG beim Bundeskanzleramt.
12.11.2015
455
Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT-Drs. 18/843) durch Beiziehung sämtlicher
Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise
gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die anlässlich und im Nachgang von Gesprächen
zum Informationsaustausch, von Konsultationen oder
Fachgesprächen zwischen dem Bundesnachrichtendienst und einem Nachrichtendienst der "Five-EyesStaaten" bzw. der Bundesregierung und Regierungen der
"Five-Eyes-Staaten" über Aufklärungsziele des Bundesnachrichtendienstes in den "Five-Eyes-Staaten" bzw. der
Nachrichtendienste der "Five-Eyes-Staaten" in Deutschland und die im Organisationsbereich des Bundeskanzleramtes im Untersuchungszeitraum entstanden oder in
behördlichen Gewahrsam genommen worden sind gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundeskanzleramt. Es
wird darum gebeten, die beigezogenen Beweismittel bis
zum 12. Februar 2016 vorzulegen und gegebenenfalls
Teillieferungen vorab vorzulegen. Darüber hinaus wird
darum gebeten, VS-Vertraulich oder höher eingestufte
Unterlagen aus den jeweiligen Aktenbeständen auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten einzufügen und die eingestuften Unterlagen unter Angabe des
ursprünglichen Aktenzusammenhangs gesondert zu
übermitteln.
14.01.2016
MAT A BK-29
457
Es wird Beweis erhoben zum Abschnitt B.I. des Untersuchungsauftrages (Drucksache 18/843) durch Beiziehung a) des jeweiligen Tages-Auszugs aus dem Terminkalender des damaligen Chefs des Bundeskanzleramtes
Frank-Walter Steinmeier bezüglich der Tage, an denen
im Zeitraum vom 1. Oktober 2003 bis 31. Januar 2004
die sogenannten Präsidentenrunden stattgefunden haben, insbesondere bezüglich des 25. November 2003, b)
sämtlicher Unterlagen, aus denen deutlich wird, ob der
damalige Chef des Bundeskanzleramtes an den Präsidenten-Runden im genannten Zeitraum teilgenommen
hat, c) der jeweiligen Auszüge aus dem Terminkalender
des damaligen Chefs des Bundeskanzleramtes, aus denen Termine mit einem oder mehreren Teilnehmer der
Präsidentenrunden im genannten Zeitraum unmittelbar
vor und nach der Präsidentenrunde ersichtlich sind, gem.
§ 18 Abs. 1 PUAG beim Bundeskanzleramt. Um Vorlage der Unterlagen bis zum 22. Februar wird gebeten.
Darüber hinaus wird darum gebeten, VS-Vertraulich
oder höher eingestufte Unterlagen aus den jeweiligen
28.01.2016
MAT A BK-30
MAT A BK-28/1
MAT A BK-28/2