Drucksache 18/12850

Beweisbeschluss

A-Drs.

– 1768 –

Inhalt des Beweisbeschlusses

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Datum des
Beweisbeschlusses

Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)

oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger
sächlicher Beweismittel, die im Zusammenhang mit den
in der Unterlage MAT A BND-1/11m, Tgb.-Nr. 89/14
geheim, Anlage 9, Ordner 268, Blatt 241-243, dort unter
b) auf Blatt 241 angesprochenen Operationen mit Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes, einschließlich
der daraus resultierenden Datenübermittlungen insbesondere an Dienste der 5-Eyes-Staaten im Bundeskanzleramt seit dem 1. Januar 2001 entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, sofern
sie nicht bereits zu den Beweisbeschlüssen BK-7, BK10 oder BK-12 dem Untersuchungsausschuss vorgelegt
wurden, gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundeskanzleramt. Es wird darum gebeten, die Unterlagen bis zum
4. November 2015 vorzulegen und ggf. Teillieferungen
vorab zu übermitteln. Darüber hinaus wird darum gebeten, VS-Vertraulich oder höher eingestufte Unterlagen
aus den jeweiligen Aktenbeständen auszusondern, entsprechende Leerblätter in die Akten einzufügen und die
eingestuften Unterlagen unter Angabe des ursprünglichen Aktenzusammenhangs gesondert zu übermitteln.

BK-26

BK-27

428

Es wird Beweis erhoben zum gesamten Untersuchungsauftrag (BT Drs.18/843) durch Beiziehung sämtlicher
Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise
gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher Beweismittel, die die Fragestellungen der Abschnitte I. und II. des
Untersuchungsauftrags betreffen und im Bundeskanzleramt entstanden sind oder in Gewahrsam genommen wurden, soweit sie der Beauftragten für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit (BfDI) anlässlich der Erstellung
des (vorläufigen) Sachverhaltsberichts der BfDI (Stand
30.07.2015, vgl. MAT A BfDI 8/2 vom 21.09.2015)
über die datenschutzrechtliche Beratung und Kontrolle
gem. §§ 24, 26 BDSG in der Dienststelle des Bundesnachrichtendienstes in Bad Aibling am 2. und 3. Dezember 2013 (fortgesetzt am 20. und 23. Oktober 2014) zur
Verfügung gestellt wurden oder zugegangen bzw. als
Bezugsdokumente in diesem Bericht sowie im Schreiben der BfDI vom 21.09.2015 (MAT A BfDI 8/2) erwähnt, aber nicht dem Untersuchungsausschuss vorgelegt worden sind (so u.a. die Schreiben des Bundesnachrichtendienstes an die BfDI vom 3. Februar und 18. August 2014), gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundeskanzleramt. Gebeten wird um Vorlage bis zum
09.11.2015 sowie darum, in einer Übersicht gegebenenfalls die Dokumente kenntlich zu machen, die dem Ausschuss bereits vorgelegt wurden, aber auch unter diesen
Beweisbeschluss fallen.

05.11.2015

438

Es wird die Beweiserhebung zum gesamten Untersuchungsauftrag (Drucksache 18/843) vorbereitet durch
das Ersuchen um Benennung der im gesamten Untersuchungszeitraum nach Maßgabe folgender Kriterien in
Deutschland tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
von Angehörigen eines Nachrichtendienstes der FiveEyes-Staaten: Stellvertretende Leitung der Joint Sigint
Activity in Bad Aibling, Leitund der Special US Liaison
Activity Germany (SUSLAG), Kontaktbeamte und Ansprechpartner in der Air Base Ramstein, Kontaktbeamte
und Ansprechpartner der Leitung der Hauptstelle für Befragungswesen bei AFRICOM in Stuttgart, Kontaktbeamte und Ansprechpartner für die derzeit so genannten
Referate T2C und T2D und die jeweiligen Vorgängerreferate des Bundesnachrichtendienstes beim ETC Wiesbaden bzw. bei SUSLAG unter Angabe der jeweiligen
Dienstbezeichnung, des Tätigkeitszeitraums bzw. der

12.11.2015

MAT A BK-26/1
MAT A BK-26/2

MAT A BK-27

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