Drucksache 18/12850

Beweisbeschluss

A-Drs.

– 1766 –

Inhalt des Beweisbeschlusses

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Datum des
Beweisbeschlusses

Bezeichnung der
vorgelegten
Beweismaterialien
(sofern zutreffend)

07. Mai 2015 unmittelbar im Bundeskanzleramt entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundeskanzleramt.
Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I. und II.
des Untersuchungsauftrages (Drucksache 18/843) im
gestuften Verfahren zunächst durch das

BK-19

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1. Ersuchen um Prioritäre Benennung sämtlicher einzelner Maßnahmen oder Operationen zur Erfassung von
Daten aus Telekommunikationsverkehren, soweit dafür
Selektoren eingesetzt werden sollten oder wurden, die
von einem Dienst der „Five-Eyes-Staaten“ zur Verfügung gestellt wurden und die vom Bundesnachrichtendienst seit dem 01.01.2001 konkret vorbereitet oder tatsächlich durchgeführt worden sind, das gemäß § 18
Abs. 4 PUAG i. V. m. Art. 44 Abs. 3 GG an das Bundeskanzleramt gerichtet wird mit der Bitte um Beantwortung bis zum 18.05.2015; und sodann durch

07.05.2015

MAT A BK-19
MAT A BK-19/1

2. Prioritäre Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente,
in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten
und sonstiger sächlicher Beweismittel, die sich auf die
benannten Maßnahmen oder Operationen beziehen und
seit dem 01.01.2001 im unmittelbar im Bundeskanzleramt entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind, gemäß § 18 Abs. 1 PUAG beim
Bundeskanzleramt.
Es wird – im Anschluss an die Ergebnisse der Beweisaufnahme am 07.05.2015 – Beweis erhoben zu den Abschnitten I und II des Untersuchungsauftrags (Drucksache 18/843) durch Vorrangige Beiziehung
1. sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher
Beweismittel, die zur sogenannten „Ablehnungsdatei“
von einem Nachrichtendienst der Five-Eyes-Staaten
übermittelter Selektoren seit dem 01.01.2001 unmittelbar im Bundeskanzleramt entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen worden sind,
BK-20

364

2. sämtlicher Akten, Dokumente, in Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und sonstiger sächlicher
Beweismittel, die zu den seit dem 01.06.2013 vorgenommenen Prüfungen von einem Nachrichtendienst der
Five-Eyes-Staaten übermittelter Selektoren unmittelbar
im Bundeskanzleramt entstanden oder in behördlichen
Gewahrsam genommen worden sind,

21.05.2015

MAT A BK-20

21.05.2015

MAT A BK-21

3. aller untergesetzlichen Vorschriften oder allgemeinen,
nicht nur für einen konkreten Einzelfall geltenden Weisungen zum Umgang mit von einem Nachrichtendienst
der Five-Eyes-Staaten übermittelten Selektoren, die seit
dem 01.01.2001 unmittelbar im Bundeskanzleramt entstanden oder in behördlichen Gewahrsam genommen
worden sind, gem. § 18 Abs. 1 PUAG beim Bundeskanzleramt.

BK-21

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Es wird Beweis erhoben zu den Abschnitten I und II des
Untersuchungsauftrags (Drucksache 18/843) durch Vorrangige Beiziehung sämtlicher Akten, Dokumente, in
Dateien oder auf andere Weise gespeicherter Daten und
sonstiger sächlicher Beweismittel, die darüber Auskunft
geben, wie (d. h. mit welchen Maßnahmen und Kriterien, von wem veranlasst, von wem kontrolliert und mit
welchem Ergebnis) im Bundesnachrichtendienst von einem Nachrichtendienst der Five-Eyes-Staaten übermittelte Selektoren darauf überprüft wurden, ob sie gegen

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